Unverschuldeter Unfall Mietwagen: Auch beim Werkstatttermin übers Wochenende?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, muss Ihr Auto meist in die Werkstatt. Was Sie bei der Terminvergabe beachten sollten.
Wird ein Auto nach einem unverschuldeten Unfall beschädigt, müssen die Betroffenen zwar weiteren Schaden und damit höhere Kosten abwenden. Aber sie müssen nicht den Reparaturtermin in der Werkstatt beeinflussen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Geestland (Az.: 3 C 167/22), über das der ADAC berichtet.
Der Fall
Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, dessen Fahrzeug bei einem Unfall zwar beschädigt worden war, das aber noch fahrbereit blieb. Die Reparaturdauer bemaß ein Gutachter mit vier Tagen.
Der Mann brachte sein Auto an einem Mittwoch in eine Werkstatt. Dort gab es den Hinweis, er könne es am Montag darauf abholen. Für die insgesamt sechs Tage wollte der Autofahrer die Kosten für einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen.
Die Argumentation
Diese jedoch weigerte sich und wollte nur die vom Gutachter genannten vier Tage zahlen. Der Mann hätte einen Termin ausmachen müssen, der nicht über das Wochenende geht, da das Auto fahrbereit gewesen wäre.
Das Urteil
So ging die Sache vor Gericht, das im Sinne des Autofahrers entschied. Der Kunde habe keinen Einfluss auf die Auswahl des Termins. Demnach sei es lebensfremd, dass eine Werkstatt bei Unfallreparaturen je nach Wochentag oder Dauer Termine ab Mittwoch nur noch in Form von zwei- oder gar eintägigen Reparaturen vergeben darf, begründetet die Kammer ihre Entscheidung. So musste die Versicherung sämtliche Mietwagenkosten begleichen.
- Nachrichtenagentur dpa