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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Weihnachtsgeschenke Was Sie Ihrem Stammfriseur schenken sollten – und was nicht
Einige haben zu ihrem Friseur eine ganz besondere Beziehung und wollen ihm daher an Weihnachten eine kleine Aufmerksamkeit schenken. Aber ist das erlaubt?
Friseurbesuche sind für viele ein Highlight. Schließlich verbringt man oft mehrere Stunden mit ein und derselben Person dicht nebeneinander und redet über Gott und die Welt oder auch die eigenen Ängste und Sorgen. Ein Haarstylist ist somit immer auch eine kleine Art Seelsorger für viele. Der Dank erfolgt dann meist in Form von Trinkgeld am Ende des Stylings.
Nichtsdestotrotz haben viele Kunden den Wunsch, vor allem zu Weihnachten ihrem Friseur eine ganz besondere Freude zu machen und ihm etwas zu schenken. Bei der Wahl müssen sie jedoch vorsichtig sein, denn es ist nicht alles erlaubt.
Vorsicht bei Geldgeschenken zu Weihnachten
Für einige angestellte Friseure kann das Trinkgeld bis zu 25 Prozent der monatlichen Einnahmen ausmachen. Vor allem vor Weihnachten ein wahrer Segen. Teilweise kann es jedoch sein, dass sie die erhaltenen Geldgeschenke noch versteuern müssen. Um das zu vermeiden, sollten Kunden ihrem Stammfriseur das Trinkgeld persönlich, direkt, in bar und natürlich freiwillig geben. Sie können selbstverständlich auch die Münzen oder den Schein in das Trinkgeldglas am Tresen werfen. Wichtig ist nur, dass der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber das Geld erhält.
Wirft der Kunden das Trinkgeld allerdings in eine Trinkgeldkasse, dessen Inhalt später unter allen Mitarbeitern aufgeteilt wird, muss der Friseur die Einnahmen versteuern. Dasselbe ist der Fall, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten das eingenommene Trinkgeld zusammen mit dem Gehalt überweist. All diese Vorgaben gelten entsprechend auch für Bargeldgeschenke zu Weihnachten.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn der Friseur selbstständig und somit Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich ist. Dann muss er das Trinkgeld – und somit auch die Geldgeschenke zu Weihnachten – immer versteuern (Einkommens- und Umsatzsteuer).
Rechtliche Grundlage
"Steuerfrei sind Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;" (Quelle: § 3 Nr. 51 Einkommenssteuergesetz)
Kunden sollten sich vor dem Schenken von Geld (in Form von Trinkgeld) überlegen, wie sie ihrem Stammfriseur die Gabe überreichen möchten.
Eine gute Alternative
- orderbird.com "Trinkgeld versteuern"
- gesetze-im-internet.de "§ 3 Nr. 51 Einkommenssteuergesetz"