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Kreuzfahrt: Diese Rechte haben Passagiere bei Verspätung oder Mängeln


Absage oder Routenänderung?
Das sind Ihre Rechte als Kreuzfahrt-Tourist

Unwetter, Pandemie, Unruhen: Es kann zahlreiche Gründe geben, dass eine geplante Kreuzfahrtroute verändert oder ganz abgesagt werden muss. Was können Reisende dann tun?

Aktualisiert am 11.12.2023|Lesedauer: 3 Min.
Von t-online, sms
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Wer eine Kreuzfahrt gebucht hat, freut sich auf eine entspannte Reise zu Wasser. Aber auch zahlreiche Landgänge, Ausflüge, Attraktionen und Unterhaltungsangebote werden häufig mitgebucht. Was gilt, wenn sich etwas daran ändert und Sie als Reisender unzufrieden sind? Welche Rechte haben Sie? Ein Überblick.

Kreuzfahrt: An Bord gelten besondere Rechte für Touristen.Vergrößern des Bildes
Kreuzfahrt: An Bord gelten besondere Rechte für Touristen. (Quelle: Ken Jack)

Was gilt, wenn die Kreuzfahrt gestrichen wird?

Wird Ihre Kreuzfahrt kurzfristig storniert, haben Sie laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) das Recht auf Information sowie Unterstützungsleistungen. Dazu können beispielsweise Speisen und Getränke sowie Übernachtungskosten gehören.

Generell gilt für Kreuzfahrten das Pauschalreiserecht. Das bedeutet, dass Ihre Chancen auf Entschädigung besonders hoch sind. Allerdings wird es beispielsweise kaum möglich sein, eine gleichwertige oder höherwertige Reise bereitzustellen, sollte es bei der geplanten Reise erhebliche Mängel geben.

Was gilt als Mangel bei einer Kreuzfahrt?

Der Reiserechts-Anwalt Oliver Matzek erklärt auf dem Portal "ihr-anwalt-fuer-reiserecht.de", eine Reise sei dann mangelhaft, wenn die tatsächlich erhaltenen Leitungen nicht den gebuchten Leistungen entsprechen. Dazu gehören beispielsweise folgende Punkte, wenn sie (trotz anderer Buchung) so eintreten:

  • Buchungsfehler
  • falsche oder fehlende Informationen zu Einreisebestimmungen wie Visa
  • Verspätung eines Fluges oder Wechsel eines Flughafens
  • Gepäckverspätung
  • andere Kabine, defekte Ausstattung
  • fehlender Balkon
  • nicht behindertengerechte Ausstattung der Kabine
  • nicht nutzbarer Pool
  • Lärm in der Kabine
  • Änderung der Reiseroute
  • Ausfall von Häfen
  • schlechte Reiseleitung

Welche Ansprüche entstehen aus diesen Mängeln?

Stellen Sie diese Mängel während oder auch noch vor der Kreuzfahrt fest, können Sie verschiedene Rechte in Anspruch nehmen. Beispielsweise können Sie in bestimmten Fällen ohne Kosten von der Reise zurücktreten.

Bei einigen Mängeln können Sie verlangen, dass der Kreuzfahrtanbieter das Problem behebt oder die Kosten trägt, sollten Sie es selbst beheben. Sie können auch den Reisepreis mindern oder die Kreuzfahrt wegen erheblicher Mängel oder außergewöhnlicher Umstände kündigen.

In seltenen Fällen können Sie sogar Schadenersatz oder eine Entschädigung wegen der Ihnen entgangenen Urlaubsfreude verlangen. Kommt es zu einem körperlichen Schaden, kann sogar Schmerzensgeld verlangt werden.

Barrierefreies Reisen muss auf einer Kreuzfahrt möglich sein

Auch dann, wenn Sie körperlich eingeschränkt sind, dürfen Schiffsbetreiber, Reisevermittler oder Reiseveranstalter Ihnen die Mitreise auf einem Kreuzfahrtschiff nicht verweigern. Ausnahmen gelten laut EVZ in folgenden Fällen:

  • geltende Sicherheitsanforderungen können nicht gewährleistet werden
  • die Bauart des Schiffes ermöglicht keine sichere Beförderung
  • die Infrastruktur und Einrichtung des Hafens bietet keine Möglichkeiten einer sicheren Beförderung

Aber auch in diesen Fällen müssen zunächst alle Anstrengungen unternommen werden, eine alternative Beförderungsmöglichkeit zu finden.

Wann können Sie den Reisepreis mindern oder von der Kreuzfahrt zurücktreten?

Grundsätzlich können Sie eine Minderung verlangen, wenn die Kreuzfahrt einen Mangel hat. Allerdings gibt es Grenzen bei Mängeln, die nicht dem Kreuzfahrtanbieter zuzuschreiben sind. Dazu zählt beispielsweise, wenn Sie auf einem Landgang bestohlen werden.

Kostenfrei von der Kreuzfahrt zurücktreten können Sie hingegen dann, wenn der Reisepreis beispielsweise nach Vertragsschluss um mehr als acht Prozent erhöht wurde oder eine erhebliche Änderung der Reise eintritt. Dazu gehört beispielsweise eine Verlegung der Reiseroute.

Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Kommt es bei Ihrer Kreuzfahrt zu Verzögerungen oder Problemen, die beispielsweise durch Unwetter oder andere "außergewöhnliche Umstände" hervorgerufen wurden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Können also Häfen wegen eines Sturms nicht angesteuert werden oder werden Sie an Bord seekrank und können an Ausflügen nicht teilnehmen, sollten Sie keine Entschädigung erwarten. Das Gleiche gilt, sollten Sie eine Verzögerung oder einen Mangel selbst verursacht haben oder ein Streik dafür verantwortlich sein.

Wie machen Sie Ihre Rechte geltend?

Um beispielsweise Entschädigungen zu erhalten, sollten Sie einige Punkte beachten. So rät das Europäische Verbraucherzentrum dazu, sich Verspätungen und Annullierungen immer schriftlich vor Ort bestätigen zu lassen.

Zudem sollten Sie alle Tickets und Belege der Reise aufbewahren und die Ansprüche innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende der Reise beim Anbieter geltend machen.

Verwendete Quellen
  • ihr-anwalt-fuer-reiserecht.de: "Entschädigung bei Kreuzfahrten durch Mangel oder andere Gründe?"
  • evz.de: "Entschädigung bei Schiffsreisen und Kreuzfahrten: Welche Rechte gelten?"
  • adac.de: "Ärger und Mängel auf der Kreuzfahrt"
  • anwalt.org: "Reiserecht bei der Kreuzfahrt: Wann liegen Mängel vor?"
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