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Flieger verpasst? Rückerstattung ohne Stornierung: Neues BGH-Urteil


Kostenrückerstattung
Flug verpasst: Gericht stärkt Rechte von Reisenden

Von t-online, ktz

Aktualisiert am 24.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Abflug verpasst: Wer sein Flug nur noch vom Gate aus abheben sieht, verliert in der Regel oft auch viel Geld.Vergrößern des Bildes
Abflug verpasst: Wer seinen Flug nur noch vom Gate aus abheben sieht, verliert in der Regel auch viel Geld. (Quelle: IMAGO / Arnulf Hettrich)

Wer seinen Flug verpasst, muss nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) kein Nachsehen haben. Flugreisende können Geld zurückverlangen.

Schnell ist es passiert: Man steckt im Stau oder hat verschlafen – und der gebuchte Flieger hat bereits ohne einen abgehoben. Nun bekam ein Fluggast recht, der seine Flugreise nicht angetreten hatte und trotzdem sein Geld zurückverlangte.

BGH-Urteil stärkt Fluggastrechte

Tritt ein Reisender seinen Flug nicht an, kann er die Kosten zurückverlangen. Das urteilte jetzt der BGH. Begründung: Die Fluggesellschaften würden durch den nicht besetzten Platz Geld sparen. Somit sei nach dem Urteil des BGH eine Rückerstattung auch dann bindend, wenn die Airline diese Aufwendungen nicht in den Ticketpreis einkalkuliert hat.

Die Auswirkungen dieses Urteils könnten für alle Flugreisenden von entscheidender Bedeutung sein, heißt es auch von der Verbraucher-Webseite für Flugreisende "Flightright". Laut der Fluggastrechtsexpertin Claudia Brosche habe der BGH im Sinne der Flugreisenden entschieden. Demnach solle kein Reisender etwa für Steuern und Gebühren zahlen, die durch den Nichtantritt eines Fluges erst gar nicht entstanden sind.

"Dieses Urteil gibt Passagieren die finanzielle Sicherheit, zumindest einen Teil der Kosten zurückzubekommen, falls sie den Flug spontan nicht nutzen können, und unterstreicht die Verantwortung der Fluggesellschaften, die Rechte ihrer Kunden zu respektieren", zitiert "Flightright" die Expertin.

Passagier bekam gut zwei Drittel des Flugpreises erstattet

Der besagte Fall betrifft womöglich viele Reisende: Ein Passagier buchte bei einer Billig-Airline einen Flug vom Allgäu Airport in Memmingen zur griechischen Insel Kreta. Der Flug kostete lediglich 27,30 Euro. Zum Boarding erschien dieser Passagier nicht, und das Flugzeug hob ohne ihn ab. Auch die Buchung hatte der besagte Passagier nicht storniert.

Wie "Flightright" in der Pressemitteilung ausführt, habe der Mann trotz seines Nichterscheinens auf einer Rückerstattung bestanden. Durch den unbesetzten Platz habe die Airline Geld einsparen können, etwa Steuern, Gebühren und Entgelte in Höhe von 18,41 Euro. Das sind etwa zwei Drittel des Flugpreises.

Das Urteil bekräftigte eine Entscheidung aus dem Jahr 2016. Demnach müssen Fluggesellschaften die vollen Nebenkosten zurückerstatten. Gerade für Fluggesellschaften mit ohnehin niedrigen Preisen können so hohe Rückerstattungskosten anfallen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung von Flightright
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