Kostenfreies Stornieren möglich? Erdbeben in der Türkei: Das sollten Urlauber jetzt beachten
Immer wieder bebt die Erde in der Millionenmetropole Istanbul. Und die Lage bleibt angespannt. Was das für Reisende bedeutet.
Ein Erdbeben der Stärke 6 und zahlreiche Nachbeben haben Istanbul und die angrenzenden Gebiete erschüttert. Zwar gibt es bislang keine Berichte über eingestürzte Gebäude oder Schäden am Flughafen, aber die Lage verunsichert Urlauber. Vor allem, da Experten wie der Erdbebenforscher Naci Görür auf der Plattform X vor einem schweren Hauptbeben warnen.
Was bedeutet das für Urlauber?
Wer in diesen Tagen nach Istanbul fliegen will, sei reiserechtlich nun in einer schwierigen Situation, sagt die Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Denn solche Prognosen und die Bilder vor Ort können Angst machen. Aber Angst oder Unbehagen allein rechtfertigen keine kostenfreie Stornierung.
"Man braucht etwas, auf das man sich berufen kann – doch ob eine Expertenmeinung hier schon ausreicht, ist fraglich." Formelle Warnungen des Auswärtigen Amtes vor Reisen in die Region zum Beispiel seien ein wichtiges Indiz, aber auch keine alleinige Voraussetzung für das Rücktrittsrecht, so die Expertin. Entscheidend sei immer die konkrete Lage vor Ort, nicht die persönliche Einschätzung des Reisenden.
Dennoch: Im Zweifel sollte jeder bewusst für sich entscheiden, ob er sich in eine größere Gefahr bringen möchte.
Was sollten Pauschalreisende beachten?
Wojtal rät Pauschalreisenden, das Gespräch mit dem Reiseveranstalter zu suchen – etwa, ob eine Umbuchung möglich ist oder eine Reise zu einem späteren Zeitpunkt. In der Vergangenheit seien Veranstalter in solchen Situationen oft selbst schon davon abgerückt, Reisen durchzuführen. Dann gab es das Geld für Urlauber zurück.
Eindeutiger liegt der Fall, wenn Zerstörungen vor Ort eine Reise erheblich beeinträchtigen oder konkrete Gefahren für das Wohlergehen bestehen. Dann können Pauschalurlauber immer kostenfrei stornieren. Man spricht hier von außergewöhnlichen Umständen. Zusätzliche Schadenersatzansprüche aufgrund entgangener Urlaubsfreuden bestehen aber nicht.
Wie entwickelt sich die Situation in Istanbul?
Mit Blick auf die Lage in Istanbul schätzt Wojtal: "Sollten die ersten Verletzten und Schäden durch das Beben gemeldet werden und die Erde weiter nicht stillstehen, wird man unvermeidbare Umstände annehmen können."
Angaben des Istanbuler Gouverneursamts zufolge haben sich Menschen bei den bisherigen Beben vor allem bei Rettungsversuchen verletzt – weil sie aus Panik aus Gebäuden gesprungen seien.
Nach Angaben von Gesundheitsminister Kemal Memişoğl auf der Plattform X gab es insgesamt 236 Verletzte – davon 173 in Istanbul, die übrigen in anderen Provinzen. Ihm zufolge wurden 15 Menschen noch in Krankenhäusern behandelt.
Was sollten Individualreisende beachten?
Für Individualreisende ist die Situation noch schwieriger: "Wenn der Flieger geht, geht er", sagt Wojtal. Wer dann ohne Umbuchungsoptionen gebucht hat, bleibt auf den Ticketkosten sitzen, falls er sich gegen den Flug entscheidet. Kleiner Trost: Steuern und Gebühren bekommt man immerhin zurück.
Beim Hotel gilt ebenfalls: Wenn es weiterhin geöffnet hat, muss man – falls sich der Hotelier nicht kulant zeigt – mit den fälligen Stornokosten leben.
Was ist für Urlaubern vor Ort wichtig?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wird in der Regel vom Veranstalter kontaktiert und zur aktuellen Lage informiert. Große Reiseanbieter haben dafür eigene Krisenmanagement-Teams. Die Reiseveranstalter haben ihre Zielgebiete in der Regel im Blick, um im Fall der Fälle schnell agieren zu können, teilte eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes (DRV) mit.
Muss die Reise wegen der Umstände vor Ort vorzeitig beendet werden, kümmern sich die Anbieter beispielsweise um den Weg zum Flughafen und die Rückflüge. Ist das Hotel nicht mehr sicher bewohnbar, werden sie versuchen, eine sichere Unterkunft zu besorgen. Auch hier sind Individualreisende schlechter abgesichert und müssen sich selbst kümmern.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- x.com: Account von @BilimAkademisi