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Steuerrückerstattung bei Scheidung: Wer bekommt wie viel?


Trennung & Scheidung
Steuerrückerstattung bei Scheidung: Wer bekommt wie viel?

Nach einer Scheidung muss neben dem Vermögen auch die Jahressteuererstattung geregelt werden. Doch wer bekommt die Steuerrückerstattung bei einer Scheidung, und was gibt es in diesem Fall zu beachten? Das hängt immer davon ab, ob das Einkommen auch während der Ehe schon zusammen veranlagt wurde oder nicht. Weiterhin stehen Ihnen zwei verschiedene Varianten der Steuerrückerstattung zur Verfügung, wenn Sie geschieden sind.

Aktualisiert am 24.02.2012|Lesedauer: 2 Min.
iw (CF)
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Steuerrückerstattung nach der Scheidung: Mögliche Probleme

Eheleute können grundsätzlich wählen, ob sie während der Ehe ihr Einkommen zusammen veranlagen, um Steuern zu sparen. Auch im Falle einer Scheidung können Sie Ihr Einkommen für das letzte Jahr, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde, noch zusammen veranlagen, auch wenn dies schon am Anfang eines Jahres der Fall war. Dadurch können Sie von einer Steuerersparnis profitieren, obwohl Sie nicht mehr verheiratet sind. Jedoch kommt es in diesen Fällen häufig zu Streitigkeiten darüber, wer zum Beispiel die Steuerrückerstattung am Ende des Jahres erhält. Denn bei der Steuerrückerstattung bei Scheidung gelten nicht die gleichen Regeln wie bei sonstigem gemeinsam erworbenen Vermögen, das einfach durch zwei geteilt wird. Es kommt immer darauf an, wie viele Steuern beide während des Jahres schon an das Finanzamt abgeführt haben.

Gerechte Aufteilung ist bei der Steuerrückerstattung oft schwierig

Stellen Sie beim Finanzamt rechtzeitig einen Antrag, damit das Guthaben bei einer möglichen Steuerrückerstattung richtig berechnet und getrennt ausgezahlt wird. Die Höhe und prozentuale Verteilung hängt dann jeweils davon ab, wie viel Steuern Sie beide schon ans Finanzamt bezahlt haben. Die Differenz bekommen Sie als Ausgleich zurückgezahlt. Alternativ können Sie mit Ihrem Expartner aber auch eine andere Regelung treffen, indem Sie den Erstattungsanspruch auf Basis einer fiktiven Einzelveranlagung ausrechnen lassen. Was für Sie im Einzelfall die bessere Lösung ist, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater absprechen, der Ihnen beide Varianten der Steuerrückerstattung exakt ausrechnen kann.

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