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Scheidungsanwalt von der Steuer absetzen: Ist das möglich?


Absetzbar
Scheidungsanwalt von der Steuer absetzen: Ist das möglich?

Viele Paare fragen sich, ob über die Steuer ein Teil der Kosten für den Scheidungsanwalt abgesetzt werden kann - denn eine Scheidung ist teuer. Doch welche Kosten sind eigentlich steuerlich absetzbar und welche nicht?

Aktualisiert am 24.09.2012|Lesedauer: 2 Min.
sc (CF)
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Scheidung von der Steuer absetzen

Da Scheidungen in der Regel nicht gerade günstig sind, schließlich müssen der Scheidungsanwalt und das Gerichtsverfahren bezahlt werden, hat der Bundesfinanzhof den Steuerzahlern die Geltendmachung einiger Kosten bei der jährlichen Steuererklärung eingeräumt. Doch nicht alle Kosten lassen sich absetzen. Sie können aber zumindest einen Teil der Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen und so Ihre Steuerlast etwas senken. Die Höhe der Absetzbarkeit hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Anzahl der Kinder, dem Familienstand und der Steuerklasse. Je nach vorliegenden Faktoren können alle Sonderbelastungen, die mehr als sieben Prozent des Gesamteinkommens betragen, so als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Was genau ist von der Steuer absetzbar?

Absetzen lassen sich die Gerichtskosten und die Kosten für den Scheidungsanwalt, wenn sie sich lediglich auf die Abwicklung des Versorgungsausgleichs beziehen. Die Kosten, die entstehen, weil Sie sich zum Thema Unterhalt nicht einig sind, können Sie nicht von der Steuer absetzen. Sie können Kosten sparen, wenn Sie sich in diesen Dingen schon vorher mit Ihrem Expartner einig werden. Eine Mediation, in der die Belange der Expartner geregelt werden sollen, könnte hierbei hilfreich sein. Die Kosten der Mediation sind ebenfalls absetzbar. Nicht absetzen können Sie den Zugewinnausgleich, jedoch sind hier die Kosten für einen eventuell beauftragten Gutachter absetzbar. Auch die Kosten von notariellen Scheidungsfolgenvereinbarungen sind leider nicht von der Steuer absetzbar. Grundsätzlich gilt: Je einvernehmlicher die Scheidung mit Ihrem Expartner abläuft, desto günstiger wird es für Sie. Für die steuerliche Absetzbarkeit der Scheidungskosten können Sie natürlich auch Ihren Steuerberater um Unterstützung bitten.

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