Bereits ab Montag Diese Corona-Regel entfällt beim Bahnfahren
Seit einiger Zeit dürfen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das soll sich bei der Deutschen Bahn schon ab Montag ändern. Was gilt dann?
Fahrgäste der Deutschen Bahn können die Züge von diesem Sonntag an wieder ohne 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete nutzen. Der Konzern setzt damit die neuen Vorgaben zum Infektionsschutz um, wie ein Sprecher sagte.
Welche neuen Regeln gelten bei der Deutschen Bahn?
In Fern- und Nahverkehrszügen gilt demnach aber weiterhin die Pflicht, FFP2-Masken oder medizinische Masken zu tragen. In der Bordgastronomie bleibe die 3G-Regel zudem bundesweit bestehen.
Das Ende der 3G-Zugangsregel für Züge gehört zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Bundesweit festgelegt wird darin außerdem, dass im Fernverkehr mit ICE und Intercity sowie in Flugzeugen Maskenpflicht gilt.
Für den Nahverkehr mit Bussen und Bahnen können dies die Länder weiter anordnen. Falls dies noch nicht geregelt ist, gilt die Maskenpflicht auch dort in einer bis 2. April laufenden Frist über die Bundesregel.
Wie lange bleibt die Maskenpflicht?
Und: Selbst wenn die Maskenpflicht irgendwann aufgehoben werden würde, die Mehrheit will offenbar an dem Mund-Nasen-Schutz in bestimmten Bereichen festhalten. Das zeigte kürzlich eine t-online-Umfrage.
Vom 14. bis zum 17. März hat t-online darin insgesamt rund 5.000 Menschen gefragt, ob sie auch nach der Abschaffung der Maskenpflicht weiterhin an bestimmten Orten eine Maske tragen würden.
Das Ergebnis war eindeutig: Mehr als zwei Drittel der Deutschen will nach einer Aufhebung der Maskenpflicht weiterhin Mund und Nase bedecken. Besonders viele Befürworter fand die Maske unter den Älteren. Bei SPD- und Grünen-Wählern ist der freiwillige Schutz zudem deutlich beliebter als beispielsweise bei FDP- oder AfD-Anhängern.
Erstes Bundesland entscheidet über Nahverkehr
In Mecklenburg-Vorpommern können Menschen ohne Corona-Impfung oder Genesenen-Nachweis von diesem Sonntag an den öffentlichen Nahverkehr wieder ohne negatives Testergebnis nutzen. "Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfällt die Pflicht, den 3G-Status im ÖPNV nachzuweisen", teilte der Verkehrsverbund Warnow am Samstag mit. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske bleibe jedoch bestehen.
- Nachrichtenagentur dpa
- t-online Umfrage zur Maskenpflicht