Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Lockerungspläne Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Gartencentern und Co.
Nach mehr als zwei Monaten Corona-Lockdown dürfen einige Geschäfte bald wieder öffnen. Doch ähnlich wie bei Friseuren gelten auch in Gartencentern oder Blumenläden spezielle Regelungen.
Beim Corona-Gipfel am 3. März haben sich Bund und Länder auf einen Stufenplan geeinigt, der die schrittweise Lockerung der aktuellen Corona-Maßnahmen vorsieht. Teil der ersten Öffnungen sind bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartencenter ab 8. März. In einigen Bundesländern wurden Baumärkte, Gartencenter und Blumenläden sogar bereits geöffnet. Welche Regeln gelten für den Einzelhandel?
Was öffnet in welchem Bundesland?
Gartencenter, Baumschulen und Blumenläden sind in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bereits seit Ende Februar oder 1. März wieder geöffnet. Bundesweit dürfen diese Geschäfte ab 8. März wieder öffnen.
In den meisten Bundesländern bleiben Baumärkte noch geschlossen oder dürfen nur ihren Außenbereich öffnen oder nur Pflanzen und Saatgut verkaufen. Geöffnet sind sie bereits in Sachsen-Anhalt und Bayern.
Hygienekonzepte und begrenzte Kundenzahlen
Von der Bundesregierung heißt es, die entsprechenden Geschäfte können mit Hygienekonzepten wieder öffnen. Zudem ist je ein Kunde pro zehn Quadratmeter bei bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche vorgesehen. Pro 20 Quadratmeter mehr Ladenfläche kommt ein Kunde hinzu. So könnte es bei zu hohem Kundenaufkommen zu Schlangen und Wartezeiten vor den Geschäften kommen.
Zusätzlich gilt in Geschäften und vielerorts auch auf den Parkplätzen der Geschäfte eine verschärfte Maskenpflicht: Seit Mitte Januar sind nur noch medizinische Masken wie OP-Masken oder FFP2-Masken erlaubt.
Corona-Maßnahmen der einzelnen Baumärkte
Dort, wo Baumärkte wieder öffnen dürfen, hat "Obi" beispielsweise spezielle Regelungen aufgestellt. So sollen Kunden wenn möglich ohne Begleitung einkaufen gehen, in "Hagebau"-Märkten gilt beispielsweise die Pflicht, einen Einkaufswagen mitzuführen.
"toom" weist darauf hin, dass die FFP2-Maskenpflicht in den wieder geöffneten bayrischen Märkten auch auf den Parkplätzen gilt. Gleiches gilt in Sachsen-Anhalt für das Tragen medizinischer Masken.
Viele "Obi"-, "toom"-, "Bauhaus"-, "Hellweg"- oder auch "Hagebau"-Märkte haben zudem nur ihre Gartencenter für Privatkunden geöffnet, der Markt kann vielerorts nur mit Gewerbeschein betreten werden. Termine mit Küchen- oder Gartenplanern können bei "Obi" weiterhin stattfinden, allerdings nicht vor Ort, sondern telefonisch. Zudem bieten die Baumärkte "Click and Collect"-Lösungen oder Online-Bestellmöglichkeiten an. Bei "Bauhaus" steht der Leih- und Mietservice für Maschinen oder Transporter allerdings nur eingeschränkt zur Verfügung.
- Beschluss von Bund und Ländern
- Internetseiten der Bundesländer
- Internetseiten "toom", "Obi", "Hagebau", "Bauhaus", "Hellweg"