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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Schwitzen im Klassenzimmer Ab wann gibt es eigentlich hitzefrei?
Bei sommerlichen Temperaturen die Schulbank zu drücken, dürfte den wenigsten Schülern Spaß machen. Doch wann ist es eigentlich zu heiß, um den Unterricht fortzusetzen? Und wer entscheidet das?
Das Beste am Sommer ist für viele Kinder und Jugendliche wohl, wenn es in der Schule hitzefrei gibt – abgesehen von den Sommerferien. Doch ab welchen Temperaturen werden Schülerinnen und Schüler eigentlich früher nach Hause geschickt? Und wer entscheidet das?
Aktuell gibt es in keinem Bundesland eine gesetzliche Regelung dazu, höchstens Empfehlungen. Wie Ihr Bundesland mit dem früheren Unterrichtsende bei Hitze umgeht, stellen wir Ihnen im Überblick vor.
Baden-Württemberg
Das Kultusministerium in Baden-Württemberg empfiehlt ein früheres Unterrichtsende, wenn die Außentemperatur im Schatten um elf Uhr vormittags bereits mindestens 25 Grad beträgt. Die Entscheidung liegt jedoch letztendlich bei der Schulleitung. Hitzefrei soll es frühestens nach der vierten Stunde geben.
Bayern
Das Bildungsministerium des Freistaats Bayern gibt keine Empfehlung ab. Den Schulen ist jedoch erlaubt, ausnahmsweise den Unterricht vorzeitig zu beenden. Die Entscheidung liegt allein bei der Schulleitung.
Berlin
In der Hauptstadt gibt es kein klassisches hitzefrei, der Unterricht soll aber angepasst an die Witterung stattfinden. Bei großer Hitze sollen die Schulen nach Möglichkeit die Unterrichtsstunden verkürzen, sodass der Schultag zwar früher endet, aber dennoch alle Fächer unterrichtet werden. Nur wenn das nicht möglich ist, darf bis zur zehnten Klasse der Unterricht ausfallen. Normalerweise liegt die Entscheidung bei der Schulleitung, die Senatsverwaltung kann aber auch für ganz Berlin einen entsprechenden Beschluss fassen.
Brandenburg
In Brandenburg ist hitzefrei bis zur einschließlich zehnten Klasse möglich. Die Schulleiter entscheiden dies eigenverantwortlich. Es gibt jedoch die Empfehlung des Bildungsministeriums, bei einer Außentemperatur von 25 Grad oder mehr um zehn Uhr oder einer Raumtemperatur von 25 Grad oder mehr um elf Uhr den Unterricht spätestens um zwölf Uhr zu beenden. Bei längeren Hitzewellen sollen die Schulen ihren Unterricht so umorganisieren, dass Fächer, die hauptsächlich in Randstunden unterrichtet werden, nicht zu oft ausfallen.
Bremen
Das Bildungsressort des Senats in Bremen stellt Schulen eine Orientierungshilfe für heiße Tage zur Verfügung. Für die Klassen eins bis zehn kann der Unterricht demnach früher beendet werden, wenn im Gebäude über 25 Grad gemessen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Hamburg
In Hamburg ist es nicht allein die Schulleitung, sondern die Schulkonferenz, die Sonderregeln an heißen Tagen beschließen muss. Möglich wird dies ab einer Außentemperatur von über 27 Grad im Schatten. Hitzefrei gibt es jedoch frühestens ab 11.30 Uhr und nur für die Klassen eins bis neun.
Hessen
In Hessen legt die Landesregierung keine Temperaturgrenze fest, stattdessen ist im entsprechenden Erlass von erheblichen Beeinträchtigungen des Unterrichts durch hohe Temperaturen die Rede. Tritt dieser Fall ein, dürfen die Unterrichtsstunden verkürzt oder der Unterricht nach der fünften Stunde beendet werden. Es wird jedoch eine Orientierung an den Technischen Regeln für Arbeitsstätten des Bundesarbeitsministeriums nahe gelegt. Darin heißt es, dass die Raumtemperatur 26 Grad nicht überschreiten sollte. Die Entscheidung trifft letztlich die Schulleitung.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Landesregierung für das Jahr 2021 eine Sonderregel beschlossen: Die Schulleitung kann demnach bei großer Hitze für Unterricht im Freien und die Hofpausen die Maskenpflicht aussetzen.
Mecklenburg-Vorpommern
Wenn die Temperatur im Klassenzimmer "nicht mehr zumutbar" erscheint, können die Schulleiter in Mecklenburg-Vorpommern den Unterricht verkürzen. So steht es auf der Webseite des Bildungsministeriums. Erreicht werden soll das frühere Ende des Schultags durch eine Verkürzung der Stunden, der Unterricht soll so nur bis zum Schluss der regulären dritten oder vierten Stunde gehen. Ist das nicht organisierbar, kann auch der planmäßige Unterricht nach der dritten Stunde beendet werden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern profitieren die ältesten Schüler nur im Ausnahmefall: Der Unterricht der Sekundarstufe 2 wird nur dann verkürzt, wenn sonst die Betreuung der jüngeren Schüler beeinträchtigt wird.
Niedersachsen
In Niedersachsen können Schulleiter hitzefrei geben, wenn der Unterricht durch die Hitze beeinträchtigt wird und "andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen", heißt es in einem Erlass des Bildungsministeriums. Allerdings gibt es auch hier hitzefrei nur für Grundschüler und die Sekundarstufe 1, in der Oberstufe wird der Unterricht fortgeführt.
Nordrhein-Westfalen
Ab einer Raumtemperatur von 27 Grad sei davon auszugehen, dass der Unterricht beeinträchtigt wird, schreibt das Bildungsministerium in Nordrhein-Westfalen. Der Schulleiter kann dann entscheiden, ob es hitzefrei gibt. Unter einer Temperatur von 25 Grad im Klassenzimmer darf der Unterricht jedoch nicht verkürzt werden.
Normalerweise gibt es auch in Nordrhein-Westfalen kein hitzefrei für Schüler der Oberstufe. Aufgrund der Maskenpflicht ist jedoch in diesem Jahr eine Sonderregelung getroffen worden.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es keinerlei Regelung oder Empfehlung seitens des Bildungsministeriums. Die Entscheidung liegt somit allein bei der Schulleitung.
Saarland
Auch im Saarland gibt es keine Regel oder Empfehlung, wann der Unterricht zu verkürzen ist, die Entscheidung trifft somit allein die Schulleitung. Im "Erlass zur Leistungsbewertung" ist jedoch festgeschrieben, dass die Schulleitung bei einer Beeinträchtigung durch die Temperaturen "nach pflichtgemäßem Ermessen" entscheiden muss, ob Klassenarbeiten und Klausuren noch geschrieben werden dürfen.
Sachsen
Das Bildungsministerium in Sachsen macht keine Vorschriften oder Empfehlungen zu verkürztem Unterricht bei Hitze. Auch hier treffen die Schulen die Entscheidung also allein.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt stellt die Landesregierung die Bedingungen für den kürzeren Unterricht auf: Die Raumtemperatur in einem "repräsentativen Unterrichtsraum" muss um elf Uhr mindestens 26 Grad betragen. Ist dies der Fall, kann die Schulleitung den Unterricht nach der fünften Stunde beenden, in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei zusätzlich hoher Luftfeuchtigkeit, auch bereits nach der vierten Stunde. Auch eine Verkürzung der Stunden ist möglich. Normalerweise gibt es hitzefrei nur für Grundschüler und die Sekundarstufe 1, in Ausnahmefällen dürfen auch die Klassen elf und zwölf früher nach Hause.
Schleswig-Holstein
Die Regelung in Schleswig-Holstein sieht vor, dass bei "außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer" Unterricht ausfallen darf. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Thüringen
In Thüringen gibt es weder eine Vorschrift noch eine Empfehlung des Bildungsministeriums. Somit entscheidet allein die Schulleitung, ob und wann es hitzefrei gibt.
Und für alle Eltern: Auch im Büro kann es ordentlich heiß werden. Hier können Sie nachlesen, welche Regeln am Arbeitsplatz gelten.
- Baden-Württemberg: Ministerium für Kulturs, Jugend und Sport – Infos zum Thema „Hitzefrei“
- Bayern: Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus – Schule in Bayern – Die rechtlichen Grundlagen
- Berlin: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – Hitzefrei?
- Brandenburg: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport – Hitzefrei an Schulen
- Bremen: Die Senatorin für Kinder und Bildung – Orientierungshilfe des Bildungsressorts zum Umgang mit "Hitzefrei" (PDF-Datei)
- Hamburg: Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung – Bestimmungen für die Stunden- und Pausenordnungen der allgemeinbildenden Schulen (Klassen 1 bis 10)
- Hessen: Kultusministerium – Andere Unterrichtsformen und Unterrichtsausfall bei großer Hitze an allgemein bildenden Schulen
- Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Ab wann gilt Hitzefrei?
- Niedersachsen: Kultusministerium – Unterrichtsorganisation
- Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Schule und Bildung – Schulausfall
- Rheinland-Pfalz: Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz – Schaffung einer gesetzlichen "Hitzefrei-Regelung" an berufsbildenden Schulen
- Saarland: Erlass zur Leistungsbewertung 2017
- Sachsen: Keine zentralen Vorgaben für "Hitzefrei" an Sachsens Schulen
- Sachsen-Anhalt: Kultusministerium – Hinweise zur Unterrichtsorganisation an allgemeinbildenden Schulen
- Schleswig-Holstein: Schulrecht – WitterungsverhältnisseThüringen: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf Facebook