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Reiserecht: Urlaub wegen extremer Hitze stornieren? Experte klärt auf


Reiserecht
Extreme Hitze: Darf ich meinen Urlaub stornieren?

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 07.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Seit 2.500 Jahren: Die Akropolis bestimmt bis heute das Stadtbild Athens. Doch das Weltkulturerbe ist in Gefahr.Vergrößern des BildesHitzewelle in Griechenland: Viele Sommerurlauber müssen dieses Jahr erneut mit großer Hitze rechnen. (Quelle: IMAGO / NurPhoto)

Viele Urlauber fragen sich, ob wegen hoher Temperaturen der Sommerurlaub noch stornierbar ist. Wann dies möglich ist – und wann nicht.

Wegen extremer Hitze kann der Sommerurlaub schnell zur Tortur werden. Das Recht, eine gebuchte Reise wegen hoher Temperaturen gegen eine volle oder anteilige Rückzahlung zu stornieren oder abzubrechen, haben Urlauberinnen und Urlauber dem Reiserechtler Paul Degott zufolge aber nicht.

Um den Anspruch auf Rückzahlung geltend zu machen, müssten Urlauber im Sinne der Mängelgewährleistung einen Fehler des Reiseveranstalters nachweisen. Nur wenn sie infolgedessen ihre Reise nicht antreten oder fortsetzen können, wäre eine Stornierung möglich. Die Wetterbedingungen sind damit kein gültiger Grund.

Wann eine Stornierung möglich ist

Ein Fall, für den der Reiseveranstalter wiederum verantwortlich wäre, ist etwa eine defekte Klimaanlage im Hotel – sofern zuvor eine volle Klimatisierung zugesagt war. "Da sind wir natürlich schon massiv im Gewährleistungsbereich und da wäre der Veranstalter in der Pflicht", erklärt Degott.

Ein anderes Beispiel wäre ein Waldbrand in der Nähe des Aufenthaltsorts. Dann haben Pauschalreisende in der Regel das Recht, ohne Gebühren zu stornieren. Wichtig ist hierbei allerdings auch, dass über eine Stornierung nur kurzfristig entschieden wird, da die Situation vor Ort nicht über mehrere Wochen vorausgesagt werden kann. Ähnliche Rechte haben Pauschalurlauber bei Reisewarnungen für das Urlaubsland – etwa politische Gefahren und Ausbrüche gefährlicher Krankheiten.

Greift hier die Reiserücktrittskostenversicherung?

Eine Reiserücktrittskostenversicherung nützt bei extremer Hitze meist nichts, da sie nur im Falle einer plötzlichen und schweren Erkrankung greift. Selbst bei hohem Blutdruck und starker Hitze, handele es sich, laut Degott, nicht um eine plötzliche Erkrankung. "Da muss schon vieles extrem zusammenkommen." Erst dann könne man probieren, entstandene Stornokosten auf diesem Weg zurückzuerhalten.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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