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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ungerecht bewertet? Wann Schüler schlechte Noten anfechten können
Zwischen einer Eins und einer Drei liegen manchmal Welten. Insbesondere, wenn Schüler sich ungerecht benotet fühlen. Wenn dieser Eindruck berechtigt ist, hilft oft schon ein Gespräch mit dem Lehrer. In bestimmten Fällen können Schüler und Eltern Beschwerde einlegen oder sogar vor Gericht ziehen.
"Zunächst sollte der Schüler selbst mit dem Lehrer über die Bewertungskriterien sprechen und versuchen, eine Einigung zu finden", empfiehlt Tobias Funk von der Kultusministerkonferenz. Fehler passieren auch Lehrern. So kann immer mal etwas übersehen oder falsch bewertet worden sein. Ein klärendes Gespräch kann die schlechte Note aus der Welt schaffen.
Dennoch gilt: "Einen Rechtsanspruch auf Änderung einer einzelnen Note oder auf Wiederholung einer Arbeit haben Eltern in der Regel nicht", sagt Ursula Walther, die lange im Vorstand des Bundeselternrates tätig war. "Mit einer Ausnahme: Die Note hat Einfluss auf die Zeugnisnote und damit auf die Versetzung."
Wann eine Klassenarbeit wiederholt werden kann
Was aber, wenn die ganze Klasse bei dem Test schlecht abgeschnitten hat? "Sind die Aufgaben so schwierig gewesen, dass mehrere oder gar alle Kinder einer Klasse schlecht abgeschnitten haben, kann eine Klassenarbeit wiederholt werden", erklärt Walther. "Diese Entscheidung darf entweder der Schulleiter, der Lehrer oder die Fachschaft treffen. Sie ist entweder im Schulgesetz oder einer Verordnung geregelt, oder es ist eine Vereinbarung an der Schule." Die Regelung ist darum uneinheitlich, weil die Kulturhoheit bei den Bundesländern liegt und entsprechend auch die Schulgesetze der Länder verschieden sind.
Unterschied zwischen Beschwerde und Widerspruch
Gibt es in Einzelfällen keine Einigung mit dem Lehrer, kann der Schüler selbst oder seine Eltern versuchen, gemeinsam mit der Schulleitung oder anderen Vertrauenspersonen die Situation zu klären. Findet sich auch dann keine gemeinsame Lösung, können die Schulaufsicht und das Kultusministerium eingeschaltet werden.
Auf dem rechtlichen Weg gibt es zwei unterschiedliche Formen, mit denen Noten angefochten werden können. Zum einen ist das die formlose Beschwerde, zum anderen der formelle Widerspruch.
Die Beschwerde ist weder an eine Frist gebunden, noch muss sie einer bestimmten Form gehorchen. Allerdings hat sie auch keine aufschiebende Wirkung. Eine Beschwerde kann der Schüler gegen Einzelnoten oder das Halbjahreszeugnis einlegen. Diese Noten dienen lediglich der Information des Schülers und haben keine unmittelbaren Folgen für ihn. Darum sind diese Noten keine Verwaltungsakte.
"Zeugnisse, die über das Vorrücken oder über den weiteren Bildungsweg entscheiden, sind Verwaltungsakte", erklärt Ursula Walther. Gegen Verwaltungsakte können Eltern oder volljährige Schüler innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Damit wird die zuständige Behörde veranlasst, die Recht- und Zweckmäßigkeit des Zeugnisses zu prüfen.
Beispiele für Widerspruch gegen Noten
Wichtig ist es, den Antrag gut zu begründen. In der Vergangenheit haben die Gerichte unter anderem folgenden Widersprüchen stattgegeben: Eine Klassenarbeit durfte nicht gewertet werden, weil in der Woche schon drei andere Arbeiten geschrieben wurden. In einem anderen Fall war die Note nicht zulässig, weil eine Arbeitsmappe, die in die Zeugnisnote einfließen sollte, doch nicht mitbewertet wurde. Eine Abschlussarbeit musste wiederholt werden, weil es in dem Raum während der Prüfung über 30 Grad warm war. Bei solchen Mängeln im Verfahren kann es für den klagenden Schüler eine Wiederholungsprüfung geben.
"Richter sind keine Lehrer"
Das Verwaltungsgericht überprüft zunächst, ob die Bedingungen regulär sind, darf aber auch eine inhaltliche Kontrolle vornehmen. Das Hauptproblem ist dabei der Bewertungsspielraum. "Ob Fehler so gravierend sind, dass es eine Fünf gibt, oder ob es trotz der Fehler noch für eine Vier reicht, das ist gerichtlich nicht überprüfbar", sagt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Mitglied beim Deutschen Anwaltverein. "Richter sind keine Lehrer, darum kann man beim Verwaltungsgericht auch keine bestimmte Note einklagen", sagt er.
Dennoch gibt es Maßstäbe, an denen sich die Richter orientieren können. "Was wissenschaftlich vertreten werden kann, darf nicht als falsch gewertet werden." Lassen sich dem Lehrer aber solche Mängel in der Bewertung nachweisen, ist die Arbeit neu zu korrigieren.
Erstmal reden statt klagen
Ein Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht sichert die Rechte des Bürgers gegenüber staatlichen Instanzen. Der Schritt vor Gericht, da sind sich die Experten einig, sollte dennoch nur bei äußerst gravierenden Fällen gegangen werden. Im Vorfeld lässt sich schon viel Ärger und Frust bei Schülern und Eltern beseitigen, wenn sie versuchen, eine Einigung zu finden. Ursula Walther rät: "Die Grundregel lautet: lösungsorientiere Gespräche ohne Vorwürfe."