Ausweise, Verträge und mehr Kann man seine Unterschrift ändern? – Vorgaben und Hinweise
Stammt Ihre Signatur noch aus der Teenie-Zeit? Dann ist es Zeit für eine Veränderung. Auf diese Dinge müssen Sie dabei achten.
Eine rechtsgültige und von Hand gefertigte Unterschrift muss einen individuellen Schriftzug aufweisen. Darüber hinaus sollte Ihre Identität erkennbar bleiben. Grundsätzlich dokumentieren Sie damit Ihre Willensbekundung. Lesen Sie, was es bei einer Änderung zu beachten gibt.
Änderung auf einem Ausweis
Generell kann Ihnen niemand verbieten, Ihre Unterschrift zu ändern. Allerdings stimmt die neue Unterschrift mit Ihrem Ausweis nicht mehr überein. Das kann zu viel Ärger führen. Beispielsweise bei der Einreise in ein anderes Land oder dem Abschluss diverser Verträge. Die Beantragung neuer Ausweise mit den aktuellen Unterschriften ist zu empfehlen. Sprechen Sie hierfür beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde vor und beantragen (gebührenpflichtig) einen neuen Personalausweis.
Verbesserung der Unterschrift
Sie selbst entscheiden über die Schriftart Ihrer Unterschrift. Sie sagt viel über Ihre Persönlichkeit und Ihren Stil aus. Die meisten Menschen wählen eine individuelle Unterschrift. Trotz allem sollte die Schrift gut lesbar sein. Besonders bei Verträgen oder juristischen Dokumenten ist das wichtig.
Die Unterschrift auf dem Personalausweis
Bei der einigermaßen lesbaren Unterschrift ist der Name noch nachvollziehbar. Außerdem gelten diese Richtlinien:
- Achten Sie bei der Linienführung auf einzeln erkennbare Buchstaben.
- Verzichten Sie auf Symbole, Zeichen oder Phantasiegebilde.
Mittlerweile ist beim Personalausweis die elektronische Signatur üblich. Damit lassen sich digitale Dokumente rechtsverbindlich elektronisch unterzeichnen.
Das ist bei einer Unterschrift zu beachten
Eine neue Unterschrift ist im Allgemeinen kein Problem. Allerdings sollten Sie folgendes bedenken:
- Eine Überprüfung ihrer Unterschrift auf Grundlage bestehender Ausweispapiere.
- Bei der Feststellung einer Unterscheidung kann Ihre Unterschrift als “ungültig“ gelten.
- Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung eines neuen Ausweises besteht nicht.
Beachten Sie die permanente Rechtsgültigkeit der Unterschrift in Ihrem Ausweis. Achten Sie zudem auf die Übereinstimmung auf bedeutenden Dokumenten wie einem Leasing- oder Mietvertrag.
- personalausweisportal.de: “Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger“
- Eigene Recherche