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18. Geburtstag: Was ändert sich im Zusammenleben mit den Eltern?


Volljährigkeit
Endlich 18! Was ändert sich im Zusammenleben mit den Eltern?

Der 18. Geburtstag ist ein Meilenstein im Leben von Jugendlichen. Endlich frei, endlich tun und lassen, was man will. Doch wie steht es mit den neuen Rechten und Pflichten? Was haben Eltern zu sagen, wenn das volljährige Kind noch unter ihrem Dach wohnt? Eine Fachanwältin für Familienrecht gibt Antworten.

Aktualisiert am 03.03.2017|Lesedauer: 6 Min.
t-online, Nicola Wilbrand-Donzelli
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Studiert man die zahlreichen Chats, bei denen es um "Volljährigkeit" geht, sind es meist Teenager auf dem Sprung ins Erwachsenenleben, die sich über die verlockenden Möglichkeiten austauschen, die ihnen der neue Status bringt. Aber auch etliche Ratgeber und Webseiten widmen sich der Thematik und erklären von Bewerbungstechniken über die eigene Wohnung und Unterhalt bis hin zur Altersvorsorge alles, was frisch gebackene Volljährige interessieren könnte.

Wenn die Kinder 18 werden, müssen Familien ihr Zusammenleben neu strukturieren.Vergrößern des Bildes
Wenn die Kinder 18 werden, müssen Familien ihr Zusammenleben neu strukturieren. (Quelle: archiv-bilder)

Doch immer sind es die Sprösslinge, die dabei im Fokus stehen – nicht deren Eltern, die sich nun im Alltag ebenfalls neu orientieren müssen, insbesondere dann, wenn das flügge Küken das heimische Nest noch nicht gleich verlässt.

Die Eltern üben das alleinige Hausrecht aus

Dass es für so manchen "ehemaligen Erziehungsberechtigten", der ja meist trotzdem nicht aufhört sich um seine Kinder zu sorgen, gar nicht so leicht ist, nun den Schalter auf "Erwachsenenmodus" umzustellen, lassen Wortmeldungen verunsicherter Eltern im Netz erahnen.

"Ich weiß jetzt oft nicht mehr, wie ich mich verhalten soll", schreibt ein Vater. "Vor kurzem bin ich dermaßen mit meinem Sohn aneinander geraten, dass ich mir den berüchtigten Satz 'solange du die Füße unter meinen Tisch ausstreckst' einfach nicht verkneifen konnte. Aber das hat keinen Eindruck gemacht. Mein Sohn macht nur noch, was er will und betont immer, ich hätte ihm nun nichts mehr zu sagen."

Nur Rechte, aber keine Pflichten. Nach diesem Grundsatz leben viele Volljährige gerade in der ersten Zeit der "neuen großen Freiheit" nur allzu gerne. Dann ist es nicht verwunderlich, dass es in so mancher Familie zu erheblichen Disharmonien kommt und viele Eltern nicht mehr wissen, wie sie ihre Kinder nun in die Verantwortung nehmen sollen.

"Eltern haben, auch wenn ihre Kinder volljährig sind und im gemeinsamen Haushalt wohnen, nach wie vor das alleinige Hausrecht", erklärt die Fachanwältin für Familienrecht Inge Saathoff gegenüber t-online.de. "Praktisch kann man diesen Hebel am besten mit gewissen Maßregelungen nutzen, wenn auch Gespräche nichts mehr bringen. Als probates Druckmittel funktionieren dann häufig Wenn-Dann-Mechanismen, die etwa eine zeitliche Beschränkung des häuslichen Internetzugangs vorsehen, wenn zum Beispiel bestimmte abgesprochene Verpflichtungen im gemeinsamen Haushalt nicht erledigt werden."

Kinder sollten frühzeitig Pflichten im Haushalt übernehmen

Damit es jedoch nicht wegen jeder Kleinigkeit zu Meinungsverschiedenheiten und Grundsatzdiskussionen kommt, sei es Eltern angeraten, manchmal gelassener mit gewohnten Abläufen im Familienalltag umzugehen. So sollten Mütter und Väter einerseits nicht mehr unbedingt im "vorauseilenden Gehorsam" etwa die Wäsche ihres Nachwuchses bügeln und anderseits auch akzeptieren lernen, wenn ihr Kind dann nicht selbst zum Bügeleisen greift, sondern lieber mit verknitterten Klamotten herumläuft.

"Am besten regelt man Pflichten im Haushalt", empfiehlt die Juristin Saathoff, "indem man die Aufgaben im Haushalt klar definiert und verteilt. Doch das sollte nicht erst geschehen, wenn die Kinder volljährig werden. Grundsätzlich müssten sie schon viel früher gelernt haben, Teamplayer zu sein und mitzuhelfen, so dass es dann eine Selbstverständlichkeit sein müsste, dass sich jedes Familienmitglied - gleich welchen Alters - als Teil eines Ganzen fühlt."

Eltern können Kostgeld verlangen

Mit der Volljährigkeit des Kindes muss auch Finanzielles neu geordnet werden, obwohl sich an dem Leben im Familienumfeld zunächst äußerlich nur wenig ändert. Grundsätzlich seien Eltern erwachsener Kinder, die noch zur Schule gehen oder in der Ausbildung sind, unterhaltspflichtig, erläutert die Juristin.

Doch wenn Kinder etwa durch eine Lehre eine Ausbildungsvergütung erhalten, könnten Eltern unter Umständen auch Kostgeld verlangen, wenn das Kind noch im gemeinsamen Haushalt wohnt. "Das müssen Mütter und Väter dann individuell mit ihrem Nachwuchs je nach seiner wirtschaftlichen Fähigkeit regeln", rät Saathoff. "Grundsätzlich halte ich es für pädagogisch sinnvoll, dass sich volljährige Kinder wenigstens symbolisch mit einem bestimmten Betrag an den Haushaltskosten beteiligen."

Ein transparentes Haushaltsbudget fördert das Kostenbewusstsein

Ein gewisses Kostenbewusstsein sollten Kinder allerdings schon vor ihrem 18. Geburtstag verinnerlicht haben. Das können Eltern fördern, indem sie sich beispielsweise mit ihren Sprösslingen frühzeitig zusammensetzen und ihnen erklären, wie sich Lebenshaltungs- beziehungsweise Wohnkosten samt Nebenkosten aufschlüsseln und wie man unter Umständen auch Geld etwa beim Duschen oder Heizen einsparen kann. "Diese Transparenz kann nicht nur die elterlichen Ausgaben schonen, sondern lehrt die Kinder gleichzeitig auch den Umgang mit Geld, so dass sie, wenn sie irgendwann ausziehen, möglicherweise besser haushalten können", so Saathoff.

Eltern haften nicht mehr für ihre Kinder

Was aber, wenn es mit der Reife und der Weitsicht des volljährigen Nachwuchses doch noch nicht zum Besten bestellt ist, das Kind in Schwierigkeiten gerät und zum Beispiel Schulden macht? Haften dann nach wie vor die Eltern? Eindeutig "nein", sagt die Fachanwältin. Volljährige seien voll strafmündig und geschäftsfähig - auch wenn sie noch zuhause wohnten. Für Schulden müssen sie also im Prinzip immer selbst gerade stehen.

Trotzdem sei es besser, seine Kinder grundsätzlich nicht hängen zu lassen und mit ihnen gemeinsam nach Lösungen zu suchen und sich beispielsweise mit den Gläubigern zusammenzusetzen. "Dem Nachwuchs wird so vermittelt", kommentiert die Expertin weiter, "dass die Eltern ihnen zwar den Löffel für die Suppe reichen, sie aber nicht für sie auslöffeln. Entscheidend ist, die Dinge so zu regeln, dass ein Schufa-Eintrag vermieden werden kann."

Bei "Selbstgefährdung" der Kinder können Eltern eingreifen

Auch wenn es um die Gesundheit des volljährigen Sprösslings geht, haben Eltern nun im Prinzip kein Mitspracherecht mehr. Es sei denn, es liegt eine nachweisliche "Selbstgefährdung" vor, etwa wenn Drogen im Spiel sind oder ein Selbstmordrisiko vorliegt. "Ich empfehle bei solchen schwerwiegenden Problemen spezialisierte Beratungsstellen aufzusuchen - notfalls auch ohne das Kind", rät Fachanwältin Saathoff. "Dort bekommen Eltern nützliche Tipps, wie sie sich am besten verhalten können, um ihrem Nachwuchs zu helfen." Doch auch das Jugendamt hat die Möglichkeit, falls von den Eltern gewünscht, in solchen Situationen unter Umständen noch einzugreifen, denn die Behörde ist bis zum 21. Lebensjahr für junge Erwachsene noch Ansprechpartner.

Unterhaltspflicht bis zum Ausbildungsende

Eines der zentralen Themen, das gerade Eltern volljähriger Kinder umtreibt, ist ihre Zukunftsplanung und ihre Ausbildung. Wie können Eltern aber reagieren, wenn der "erwachsene" Oberschüler, der Lehrling oder der Student, plötzlich keinen Bock mehr auf zielstrebiges Lernen hat, sondern lieber eine "chillige" Mußezeit einlegt und höchstens dann und wann einen 400-Euro-Job annimmt?

"Im Prinzip sind Eltern zuständig, ihr Kind bis zum Abschluss einer qualifizierten Ausbildung beziehungsweise eines Studiums zu unterstützen. Dabei ist es völlig in Ordnung, sich auch mal umzuorientieren. Wenn aber eine zu lange Phase des Nichtstuns ohne Ziel eintritt und auch gutes Zureden ohne Erfolg bleibt, kann man über die wirtschaftliche Schiene Druck ausüben", erklärt Inge Saathoff. "Eltern sollten ihrem erwachsenen Sprössling dann klar machen, dass sie sein Leben eigentlich nur finanzieren müssen, wenn er noch die Schulbank drückt, studiert oder eine Ausbildung absolviert."

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Damit es möglichst nie zu Leerlaufphasen kommt, sei es strategisch clever, so der Tipp der Anwältin, wenn Väter und Mütter ihren Kindern - möglichst schon vor der Volljährigkeit - beispielsweise hin und wieder Ferienjobs organisierten, wo richtig malocht werden müsse. "Diese Erfahrungen mit dem harten Arbeitsleben etwa in einer Fabrik könnten dann insofern sehr heilsam sein, weil die Jugendlichen so oftmals erkennen, dass sie solche Jobs sicherlich nicht ein Leben lang machen wollen."

Barunterhalt nach dem Auszug aus dem Elternhaus

Der größte Schritt ins selbstständige Erwachsenenleben ist wohl der Auszug aus der elterlichen Wohnung. Von da an sind Väter und Mütter grundsätzlich verpflichtet, an ihre volljährigen Kinder Barunterhalt zu zahlen, dessen genaue Höhe sich aus den Empfehlungen der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Durchschnittlich ist das eine Summe von rund 670 Euro, in die das Kindergeld bereits eingerechnet ist. Wenn dieses Budget allerdings etwa wegen einer höheren Miete in einer teuren Stadt wie beispielsweise München nicht ausreicht, müssen Eltern eventuell anfallende Mehrkosten ausgleichen.

Obwohl der Abschied vom elterlichen Nest in den allermeisten Fällen friedlich und einvernehmlich über die Bühne geht, weil etwa ein Studium oder eine Ausbildung in einer anderen Stadt beginnt, enden Familien-WGs mit erwachsenen Kindern auch manchmal im Streit. Hier haben Väter und Mütter im schlimmsten Fall sogar die Möglichkeit, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und ihren Nachwuchs vor die Tür zu setzen.

"Diese Option sollte allerdings nur die Ultima Ratio sein, denn ein unerwarteter Wohnungsverlust kann für einen jungen Menschen eine existentielle Notsituation mit unabsehbaren Konsequenzen darstellen", warnt die Juristin. "Wenn tatsächlich so etwas droht, empfehle ich vorher unbedingt Beratungsstellen wie etwa den Jugendnotdienst oder Familientherapeuten aufzusuchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Manchmal entspannt sich die Lage aber auch schnell wieder, wenn der Nachwuchs einfach für einige Zeit bei Verwandten oder guten Freunden unterkommt."

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