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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Online ausfüllen So beantragen Sie Kindergeld in drei einfachen Schritten
Für jedes Kind gibt es Kindergeld. Allerdings kann es beim Beantragen kniffelig werden. Mit unserer praktischen Anleitung schonen Sie Ihre Nerven.
Kindergeldantrag in drei Schritten
Einen Kindergeldantrag müssen Sie schriftlich bei der Familienkasse einreichen, die zuständig ist für Ihren Wohnort. An welche Familienkasse Sie schreiben müssen, erfahren Sie hier.
Beantragen Sie das Kindergeld in drei einfachen Schritten:
1. Schritt: Füllen Sie den Kindergeldantrag online aus. Nachdem Sie die Fragen in dem Antragsformular beantwortet haben, werden Ihre Daten verschlüsselt vorab an die Familienkasse gesendet.
Das Online-Verfahren hat den Vorteil, dass Sie sofort auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben und fehlende Nachweise hingewiesen werden. Der nachträgliche Bearbeitungsaufwand verringert sich so.
2. Schritt: Anschließend können Sie das Formular ausdrucken und unterschreiben. Alternativ ersetzt das Elster-Zertifikat Ihre Unterschrift (dann können Sie den Antrag digital einreichen). Das Zertifikat ist erhältlich auf dem Elster-Portal (www.elster.de).
3. Schritt: Senden Sie das ausgedruckte und unterschriebene Formular per Post oder Fax an die zuständige Familienkasse. Wenn Sie das Elster-Zertifikat nutzen, können Sie das Formular direkt online absenden.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst beantragen das Kindergeld ebenfalls schriftlich bei der Vergütungsstelle.
Info: Ein Antrag auf Kindergeld, der in Form einer E-Mail an die zuständige Familienkasse gestellt wird, ist grundsätzlich ebenfalls zulässig. Voraussetzung ist lediglich, dass die E-Mail alle für die Genehmigung notwendigen Angaben enthält. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 5 K 1714/20) weist der Bund der Steuerzahler hin. Demzufolge sei ein Formular nicht zwingend notwendig. Wer auf Nummer sicher gehen will, füllt aber lieber das Formular aus.
Wichtig: Teilen Sie der Familienkasse Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse unverzüglich mit. Dazu gehören auch eine geänderte Anschrift oder Bankverbindung, eine Scheidung oder auch eine neue Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Beginnt Ihr Kind eine Ausbildung, ein Studium oder wird schwanger, sollten Sie die Familienkasse auch darüber informieren.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Wenn Sie den Kindergeldantrag das erste Mal stellen, dann müssen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes beilegen. Bis zur Volljährigkeit des Kindes müssen Sie keine weiteren Anträge stellen, das Kindergeld wird Ihnen jeden Monat ausgezahlt.
Kindergeld trotz Volljährigkeit
Ist das Kind bereits volljährig, dann müssen Sie das Kindergeld erneut beantragen und nachweisen, dass Sie weiterhin einen Anspruch haben. Dazu können Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Ausbildungsbescheinigung
- Schulbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung für studierende Kinder
- Bescheinigung über freiwillige soziale, kulturelle oder ökologische Dienste
- Nachweise über die Arbeitslosigkeit des Kindes
- Behindertenausweis
Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gezahlt. Bei Kindern, die Bürgergeld beziehen, können Sie die Zahlung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs bekommen.
Für Kinder in Ausbildung und studierende Kinder wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gewährt. Auch wenn ein Kind auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz wartet, haben Sie weiterhin Kindergeldanspruch.
Info: Bei einem Antrag müssen die Steueridentifikationsnummern (Steuer-IDs) der Eltern und des Kindes angegeben werden.
Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?
Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich nicht die Kinder, sondern die Erziehungsberechtigten. In der Regel stellen Eltern einen Kindergeldantrag bei der Geburt eines leiblichen Kindes. Einen Anspruch auf Kindergeld kann es aber auch geben für
- Adoptivkinder,
- Pflegekinder im eigenen Haushalt,
- Enkelkinder und
- Stiefkinder.
Das Kindergeld in Deutschland beträgt seit Januar 2023 einheitlich 250 Euro pro Monat für jedes Kind. Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl der Kinder in einer Familie. Das Kindergeld wird nicht an alle Elternteile ausgezahlt, sondern nur an einen Berechtigten.
- Baukindergeld: Diese letzte Frist sollten Sie beachten
Kann Kindergeld auch an das Kind ausgezahlt werden?
Das Kindergeld kann unter bestimmten Umständen direkt an das Kind, eine andere Person oder eine Behörde ausgezahlt werden.
- Auszahlung an das Kind: Eine Auszahlung an das Kind selbst erfolgt, wenn das Kind volljährig ist und einen eigenen Haushalt führt oder wenn das Kind seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet und keinen Unterhalt von seinen Eltern erhält.
- Auszahlung an andere Personen oder Behörden ist zulässig: Wenn die kindergeldberechtigten Eltern keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt leisten, oder wenn das Kind nicht im Haushalt der kindergeldberechtigten Eltern lebt, oder wenn eine andere Person oder Behörde tatsächlich für den Unterhalt des Kindes aufkommt.
- Auszahlung an Behörden: Wenn eine Behörde dem Kind oder den Eltern Leistungen ohne Anrechnung des Kindergeldes gewährt (insbesondere Sozial- und Jugendämter), kann die Auszahlung des Kindergeldes auch direkt an die Behörde erfolgen.
Um die Auszahlung des Kindergeldes an eine andere Person oder Behörde zu beantragen, muss bei der zuständigen Familienkasse ein sogenannter Abzweigungsantrag (Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergeldes) gestellt werden.
Wichtig ist, dass die Familienkasse in jedem Fall prüft, ob die Voraussetzungen für eine Abzweigung des Kindergeldes vorliegen, bevor sie einer Änderung der Auszahlung zustimmt.
Wann den Kindergeldantrag stellen?
Wenn Sie einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben, dann müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen rechnen. Damit Sie nicht so lange auf das Kindergeld warten müssen, sollten Sie den Antrag möglichst frühzeitig stellen. Bereits vor der Geburt des Kindes können Sie ihn einreichen. Geld bekommen Sie aber erst dann, wenn Sie die Geburtsurkunde nachreichen.
Wird Kindergeld rückwirkend ausgezahlt?
Ja, Kindergeld wird auch rückwirkend ausgezahlt. Allerdings nur für sechs Monate und auch nur dann, wenn auch ein Anspruch bestand.
Geld bekommen Sie für jeden Monat, in dem Sie für mindestens einen Tag einen Anspruch auf die Zahlung haben. Wird das Kind beispielsweise am letzten Tag eines Monats geboren, bekommen Sie Kindergeld für den gesamten Monat ausgezahlt.
- arbeitsagentur.de: "Kindergeld verstehen"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa