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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wohnort und Rasse als Faktoren Das erwartet Sie bei der Hundesteuer
Anders als zum Beispiel Katzenbesitzer müssen Hundehalter für ihr Haustier Hundesteuer zahlen. Wie hoch die Kosten dafür sind, ist abhängig davon, wo Hund und Herrchen leben und welcher Rasse das Tier angehört.
Wie wird wird die Hundesteuer erhoben?
Die Hundesteuer wird in den Kommunen erhoben, weshalb die Kosten dafür je nach Wohnort schwanken. Städte und Gemeinden legen fest, wie hoch die Steuer ist und wer sie zu entrichten hat. Sie können auch entscheiden, was sie mit dem eingenommenen Geld anfangen.
Ziel der Hundesteuer sei, die Anzahl der Hunde in einer Stadt zu begrenzen, erläutert der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) auf seiner Internetseite.
Dieses Ziel werde jedoch höchst unterschiedlich intensiv verfolgt. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt, dass die Kosten der Haustiere pro Hund und Jahr von Kommune zu Kommune zwischen 90 und 160 Euro schwanken. In den anderen Bundesländern sind ähnliche Steuersätze üblich.
Um die Steuer entrichten zu können, sind Hundehalter verpflichtet, ihren Hund beim zuständigen Finanzamt zu melden. Dieses vergibt auch die Hundemarke, die als Steuernachweis dient.
Mehr Kosten für Kampfhunde
In vielen Städten und Gemeinden müssen Halter von Kampfhunden mit höheren Kosten rechnen. In Hamburg ist die Hundesteuer für Kampfhunde besonders hoch: 600 Euro pro Hund werden fällig - während der Steuersatz für andere Hunde mit etwa 90 Euro vergleichsweise niedrig ist. In München werden für Hunde, die durch einen Wesenstest als gefährlich eingestuft werden, sogar 800 Euro fällig.
Wer gleich mehrere Kampfhunde besitzt, muss dafür hohe Kosten in Kauf nehmen, denn in vielen Orten müssen Sie dann pro Hund eine noch höhere Hundesteuer entrichten: Beispielsweise in Aachen werden dann 1.552 Euro pro Tier fällig, so der BdSt NRW. In Berlin hingegen fallen für Kampfhunde nicht mehr Kosten an als für andere Hunderassen.
Ausnahmen von der Hundesteuer
In vielen Städten und Gemeinden sind Blindenhunde, Rettungshunde und Sanitätshunde von der Hundesteuer befreit. Auch Hundezüchter müssen für ihre Tiere keine Steuer abführen, da sie gewerblich arbeiten.
Wer einen Hund aus dem Tierheim bei sich aufnimmt, muss zunächst - je nach Wohnort - oftmals keine Kosten für die Hundesteuer einkalkulieren: Aus Tierschutzgründen wird für diese Hunde für ein oder zwei Jahren häufig keine Steuer fällig.
Übrigens: Hundehalter, die Empfänger von Sozialleistungen sind, müssen an manchen Orten keine oder nur eine geringere Hundesteuer zahlen.