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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Gefährliche Hunderassen? Kampfhunde: Geschichte und Gesetzeslage in Deutschland
Die Bezeichnung "Kampfhund" gilt heute als Sammelbegriff für sämtliche als gefährlich und unberechenbar eingestufte Hunderassen und hat eine lange Geschichte vorzuweisen. Im Zuge verschiedener Zwischenfälle, bei denen Menschen von Kampfhunden angefallen und teilweise schwer verletzt wurden, ist der Begriff heute mehr denn je negativ behaftet.
Die Geschichte des Kampfhund-Mythos
Der Begriff Kampfhund charakterisiert eigentlich gar keine Hunderasse. Stattdessen werden so Hunde bezeichnet, die tatsächlich gekämpft haben. Historische Quellen zeigen, dass bereits im Altertum Hunde für Kämpfe eingesetzt wurden.
Die Geschichte dieser unwürdigen „Sportart“ geht bis ins Mittelalter und noch weiter zurück. Bereits zu Zeiten der alten Römer mussten Kampfhunde ihrem Namen gerecht werden. Entweder traten sie gegen Bären oder Löwen an. Hauptsache, die Menschen wurden unterhalten.
Hundekämpfe existieren bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
Ein Kampfhund musste einst – auch wenn die Vermutung naheliegt – weder besonders groß, noch stark sein. Auch kompakt gebaute Rassen kamen in die Arena zum Einsatz. Oftmals mussten diese gegen größere Artgenossen oder andere, deutlich überlegene Tiere kämpfen. In einer harmloseren Version des Tierkampfes jagten solche Hunde auch Ratten hinterher.
Die beschriebenen Hundekämpfe wurden in England und Wales 1835 verboten. Im 19. und 20. Jahrhundert folgten analoge Regelungen in den meisten Industrieländern dieser Welt.
Der Kampfhund in der heutigen Wahrnehmung
Heute assoziieren wir mit dem Begriff „Kampfhund“ vor allem große, stämmig gebaute Hunde. Mit der ursprünglichen Bezeichnung haben diese Tiere nichts mehr zu tun. Hundekämpfe finden höchstens noch illegal statt.
Zu den klassischen Kampfhunden von heute gehören insbesondere Tiere der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und American Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen.
Eine besondere Bedeutung hat der Begriff im Hinblick auf die Hundegesetze der Bundesrepublik Deutschland und der EU. Diese können für bestimmte, als gefährlich geltende Rassen einen Maulkorb- und/oder Leinenzwang verlangen. Auch bestehen für verschiedene Rassen Zuchtverbote.