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Sommerferien: Schule schwänzen und früher in den Urlaub? Bußgelder drohen


Schulrechtsanwalt erklärt im Video
Schule schwänzen für früheren Urlaubsstart: Das droht Eltern


Aktualisiert am 19.07.2024Lesedauer: 1 Min.
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Kurz vor den Ferien sind Flüge meistens günstiger. (Quelle: t-online)

Einen günstigeren Flug buchen und noch vor dem Beginn der Ferien in den Urlaub starten – für Familien mit Schulkindern ist das verlockend. Doch ganz so einfach geht das nicht.

Ein Sommerurlaub für eine ganze Familie innerhalb der Schulferienzeit ist ein teures Unterfangen. Die Versuchung, die letzten Schultage zu schwänzen und damit Geld zu sparen, ist groß. In Deutschland herrscht allerdings Schulpflicht, und das auch kurz vor und kurz nach den Ferien.

Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

In manchen Fällen ist es dennoch möglich, das Kind beurlauben zu lassen. Welche das sind, weiß Benjamin Grunst. Er ist Schulrechtsanwalt in einer Berliner Kanzlei.

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Urlaub während der Schulferien ist meist besonders teuer.
Nicht selten werden Kinder aus diesem Grund früher aus der Schule genommen, um ein paar Tage vor dem offiziellen Ferienbeginn in den Urlaub fahren zu können.
Günstigere Flüge und Unterkünfte sind dabei ein häufig genanntes Argument.
Doch legal ist das nicht.
“Es droht hier ein Verstoß gegen die Schulpflicht. Das kann zu Bußgeldern führen und auch zu schulrechtlichen Sanktionen.”
Wer dennoch seine Kinder außerhalb der Ferienzeiten aus der Schule nimmt, riskiert hohe Strafen.
“Bei den Bußgeldern variiert das. Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Von 500 bis zu 2500 Euro möglich. Bei den schulrechtlichen Sanktionen kann es zu Verwarnungen kommen oder zu anderen schulinternen Maßnahmen.”
In manchen Fällen ist es aber trotzdem realistisch, das Kind vom Unterricht abzumelden.
“Man muss dazu einen formlosen Antraf stellen auf Befreiung. Das nennt sich dann Beurlaubung und dann kann man dann fehlen. Das kann zum Beispiel sein zu Hochzeiten, zu Beerdigungen, oder zu religiösen Festen. Entscheidend ist dabei auch, dass man keinen Einfluss auf den Zeitpunkt hat. Dann einen kurzen formlosen Antrag an die Schule und es ist möglich. Natürlich kann man auch bei Krankheit fehlen, nur wenn man krank ist, heißt das nicht, dass man nicht in den Urlaub fahren kann. Das läuft genauso wie bei Arbeitnehmern.”
Vor dem Start der Ferien kann es vorkommen, dass die Polizei an Flughäfen und Bahnhöfen nach schulpflichtigen Kindern Ausschau hält.

Im Video erläutert der Experte, welche Konsequenzen Eltern drohen, wenn ihre Kinder wegen des Urlaubs schwänzen, und wann sie ihre Kinder beurlauben können.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • t-online
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