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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Sensible Bereiche sind tabu Das droht, wenn Sie gegen Feuerwerk-Verbote verstoßen
Feuerwerk hat zum Jahreswechsel Konjunktur. Doch nicht überall ist Böllern erlaubt. Das sollten Sie wissen, bevor Sie Silvester feiern.
Der Jahreswechsel naht, und ab sofort darf Feuerwerk ge- und verkauft werden. Doch wer sich jetzt mit Böllern, Raketen und Knallerbsen eindeckt, sollte wissen, welche Regeln dafür gelten. Denn nicht überall und jederzeit ist das Böllern erlaubt – auch nicht an Silvester.
Wann dürfen Sie böllern oder Raketen zünden?
Nur an Silvester und Neujahr, also ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres, dürfen Böller und Raketen ohne behördliche Genehmigung gezündet werden. Darauf weist das Bundesinnenministerium (BMI) hin.
Allerdings geht das nicht überall. Sensible Bereiche unterliegen einem besonderen Schutz. Zudem können Städte und Gemeinden weitere zeitliche und örtliche Einschränkungen bestimmen.
Wer darf überhaupt Feuerwerk zünden?
Das gesamte Jahr über dürfen nur Personen mit einer speziellen Erlaubnis, einem Befähigungsschein oder einer Ausnahmebewilligung Pyrotechnik verwenden. Über Silvester und Neujahr hingegen darf jeder Erwachsene ab 18 Jahren Feuerwerk zünden.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen zudem Pyrotechnik der Kategorie P1 sowie Modellraketen zu Sport- und Lehrzwecken verwenden – allerdings nur unter Aufsicht ihrer Sorgeberechtigten oder mit einer entsprechenden Einverständniserklärung bei einer sportlichen oder technischen Vereinigung.
Wo dürfen Sie nicht böllern und Raketen zünden?
In Köln setzt die Stadt zum zweiten Mal auf eine große Zone in der Innenstadt, in der nicht geböllert werden darf. Auch Düsseldorf macht die Altstadt und Teile des Rheinufers wieder zur böllerfreien Zone.
Auch in Hamburg, Berlin und München gibt es solche Bereiche. Meist befinden sich diese in der Innenstadt oder rund um belebte Plätze und Veranstaltungsorte. In Hamburg betrifft die Regelung beispielsweise den Bereich um die Binnenalster und den Rathausmarkt – hier sind nur Wunderkerzen oder Knallerbsen erlaubt. Dresden hat 27 naturschutzrechtliche Verbotsgebiete eingerichtet.
In Bremen darf unter anderem im Umfeld von 150 Metern um das Rathaus kein Feuerwerk gezündet werden. Das Gebäude ist Unesco-Welterbe mit großflächig bemalten Holzdecken und Holzschnitzereien. Brände könnten große Schäden anrichten.
Verboten ist das Böllern darüber hinaus grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von:
- Kirchen
- Krankenhäusern
- Kinder- und Altersheimen
- Reet- oder Fachwerkhäusern
- Bereichen mit großen Menschenansammlungen
Welche Strafen drohen bei Feuerwerksverstößen?
Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, muss mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen, teilt das BMI mit. Wer mit nicht zugelassenem Feuerwerk hantiert, kann dafür sogar bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen.
Bei gleichzeitiger absichtlicher Gefährdung von Personen oder Dingen von besonderem Wert kann die Freiheitsstrafe auf bis zu fünf Jahre anwachsen.
Diese Versicherungen zahlen im Schadenfall
Apropos Gefährdung: Pyrotechnik ist kein Kinderspielzeug. Selbst wer sich vorschriftsmäßig verhält, kann Unfälle nie ganz ausschließen. Im Idealfall leistet dann der jeweilige Versicherungsschutz Hilfe. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, welche Police im Schadenfall greift:
- Privathaftpflichtversicherung: Diese Versicherung zahlt, wenn andere Personen durch die Pyrotechnik zu Schaden kommen. Lesen Sie hier, was viele bei einer Haftpflichtversicherung falsch machen.
- Private Unfallversicherung: Wer selbst dauerhafte Schäden erleidet, benötigt diesen Schutz. Lesen Sie hier, was eine private Unfallversicherung kostet.
- Wohngebäudeversicherung: Fängt das eigene Haus Feuer, zum Beispiel durch eine fehlgeleitete Rakete, kommt in aller Regel diese Police für den Schaden auf. Mehr zur Wohngebäudeversicherung lesen Sie hier.
- Hausratversicherung: Nimmt die Inneneinrichtung versehentlich Schaden, kann die Hausratversicherung einspringen. Lesen Sie hier, was bei einer Hausratversicherung alles versichert ist.
- Kfz-Versicherung: Wird ein Auto durch Brand oder Explosion eines Knallkörpers beschädigt, kommt die Teilkaskoversicherung des Halters dafür auf. Wird der Wagen mutwillig ramponiert, braucht es für die Schadenregulierung die Vollkaskoversicherung.
- bmi: § 23 - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
- bmi.bund.de: "Feuerwerk zum Jahreswechsel"
- mit Material der Nachrichtenagentur dpa