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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Silvesterunfälle Erste Hilfe bei Böllerverletzungen: So handeln Sie richtig
Beim Hantieren mit Böllern und Raketen kann in der Silvesternacht so einiges schiefgehen. Wir sagen Ihnen, was bei Augenverletzungen, Verbrennungen oder Knalltraumata umgehend zu tun ist.
Feuerwerk gehört für viele zu Silvester dazu. Fehlgezündete Böller oder Raketen, die nicht wie geplant nach oben schießen, können aber zu schweren Verletzungen führen.
Verbrennungen
Die häufigste Folge von Unfällen in der Silvesternacht sind Verbrennungen. Bei kleineren genügt es, die betroffene Stelle mit lauwarmem Wasser etwa zehn bis 20 Minuten lang zu kühlen. Das gilt allerdings nur, wenn die Wunde nicht blutet. In diesem Fall darf nicht gekühlt werden. Ist die Verbrennung oder Verbrühung größer als die Handfläche des Verletzten, muss sie sofort von einem Arzt behandelt werden.
Handverletzungen
Hat jemand durch die Explosion eines Feuerwerkskörpers einen Finger oder einen Teil eines Fingers verloren, sollten Umstehende helfen, ihn zu finden. Am besten geben sie den abgerissenen Teil den Rettungskräften mit.
Knalltrauma
Das Sprengstoffgesetz regelt in Deutschland, wie laut es knallen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie zwei, die nur für Erwachsene erlaubt sind, dürfen in einer Entfernung von acht Metern gemessen nicht lauter als 120 Dezibel sein – ab dieser Lautstärke tut es weh.
Gefährlich wird es für die Ohren, wenn dieser Abstand nicht eingehalten wird. Dann kann ein Knalltrauma oder Lärmtrauma auftreten. Hier empfiehlt es sich, einen Arzt aufzusuchen, um bleibende Hörschäden, zum Beispiel Tinnitus, zu verhindern.
Tipp
Ein Knalltrauma kann durch Ohrstöpsel verhindert werden.
Augenverletzungen
Geht ein Böller am Silvesterabend oder ein knallender Sektkorken im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge, sollten beide Augen abgedeckt werden. So wird das verletzte Auge nicht mehr bewegt, erläutert Prof. Peter Sefrin vom Deutschen Roten Kreuz (DRK). Generell muss bei schweren Augenverletzungen umgehend die Notrufnummer 112 angerufen werden.
Zu viel Alkohol
Auch zu viel Alkohol kann zu lebensbedrohlichen Situationen führen. Wird jemand, der zu viel getrunken hat, bewusstlos, sprechen Sie ihn an. Reagiert er gar nicht, rufen Sie die 112 an. Der Betroffene gehört in die stabile Seitenlage, damit die Atemwege offen bleiben, falls er sich erbricht.
Unterkühlung
Niedrige Außentemperaturen können dazu führen, dass der Betroffene auskühlt. Das gilt nicht nur für Menschen, die zu viel Alkohol getrunken haben, sondern auch für alle anderen, die sich verletzt haben. Hier helfen wärmende Decken.
- dpa Nachrichtenagentur