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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld beantragen: Wie viel Sie rausholen können
Um berufstätige schwangere Frauen während der allgemeinen Schutzfristen im Mutterschutz vor finanziellen Nachteilen zu schützen, erhalten sie Mutterschaftsgeld. Wie viel Geld es gibt und wo Sie es beantragen können.
Das Mutterschaftsgeld soll Schwangeren und jungen Müttern das Einkommen sichern in der Zeit, in der sie nicht arbeiten dürfen, etwa im Mutterschutz – also sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Schwangere, die in Teil- oder Vollzeit arbeiten und bei einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Das gilt auch für Frauen im Mutterschutz, die privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind.
Auch Krankenkassenmitglieder, die zwar in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber aufgrund der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten, bekommen das Mutterschaftsgeld. Dazu zählen Studentinnen, Rentenbezieherinnen sowie freiwillig Versicherte, die versicherungsfrei beschäftigt sind. Nicht berufstätige Schwangere bekommen hingegen kein Mutterschaftsgeld.
Wie viel Mutterschaftsgeld es für wen gibt und wo Sie den Antrag stellen müssen, können Sie der Tabelle entnehmen.
Wer? | Wie viel? | Antrag bei Krankenversicherung | Antrag beim Bundesversicherungsamt |
---|---|---|---|
gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch und Angestelltenverhältnis | 13 Euro pro Tag und Zuschuss vom Arbeitgeber | Ja | Nein |
gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch ohne Angestelltenverhältnis | Mutterschaftsgeld in Höhe der bisherigen Zahlungen | Ja | Nein |
gesetzlich versichert ohne Krankengeldanspruch (etwa Studentinnen) mit geringfügiger Beschäftigung | 13 Euro pro Tag und Zuschuss vom Arbeitgeber | Ja | Nein |
gesetzlich familienversichert mit geringfügiger Beschäftigung | einmalig 210 Euro und Zuschuss vom Arbeitgeber | Nein | Ja |
privat versicherte Arbeitnehmerin | einmalig 210 Euro und Zuschuss vom Arbeitgeber | Nein | Ja |
gesetzlich versichert ohne Krankengeldanspruch (Bezieherinnen von ALG II) | Mehrbedarf | Nein | Nein |
Wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Das Mutterschaftsgeld können Sie frühestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beantragen. Denn erst ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenärzte oder Hebammen eine entsprechende Bescheinigung aus.
Wo kann ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Wo Sie die Mutterschaftsleistung beantragen müssen, hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Was auf Sie zutrifft, können Sie der oben stehenden Tabelle entnehmen.
Wenn Sie Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen möchten, dann nutzen Sie dazu das entsprechende Formular Ihrer Krankenkasse.
Wenn das Bundesversicherungsamt für Sie zuständig ist, dann können Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bequem online stellen. Der Antrag, den Sie über die Webseite stellen, ist ohne Unterschrift gültig. Hier kommen Sie zu der richtigen Seite.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben, dann können Sie sich ein Belegexemplar für Ihre Unterlagen auszudrucken. Den Ausdruck müssen Sie dann nicht zusätzlich einreichen. Einige Tage später erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Post.
Wenn Sie den Antrag nicht online stellen möchten, dann können Sie auch einen Antragsvordruck über das Kontaktformular des Bundesversicherungsamts anfordern, das Sie dann postalisch versenden müssen.
Hinweis: Die Bearbeitungszeit bei Online-Anträgen ist kürzer.
Welche Informationen brauche ich für einen Antrag?
Wenn Sie einen Antrag bei der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt stellen möchten, dann müssen Sie dabei verschiedene Angaben machen. Informationen, die Sie benötigen, sind:
- Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes
- Angaben zu Ihrer Krankenversicherung
- Angaben zu Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis
- Steueridentifikationsnummer (Steuer ID)
- Kontoverbindung
Wie viel Mutterschaftsgeld gibt es?
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei komplett abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Tag.
Wenn der durchschnittliche tägliche Nettolohn 13 Euro – was einem monatlichen Nettogehalt von 390 Euro entspricht – übersteigt, ist ein Arbeitgeberzuschuss fällig. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die Differenz zum Mutterschaftsgeld zu zahlen. Das gilt ebenfalls für geringfügig Beschäftigte, falls deren Nettoeinkommen höher als 390 Euro im Monat liegt.
Schwangere Arbeitnehmerinnen, die nicht eigenständiges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind wie privat Versicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen erhalten ein reduziertes Mutterschaftsgeld von insgesamt höchstens 210 Euro.
Mutterschaftslohn
Mutterschaftslohn bekommen schwangere Arbeitnehmerinnen, die außerhalb der Mutterschutzfristen ein Beschäftigungsverbot haben. Sie erhalten dann vom Arbeitgeber weiterhin ihr Gehalt.
Ein Beschäftigungsverbot bekommen zum Beispiel Erzieherinnen, die nicht gegen Masern, Mumps und Windpocken immun sind. Auch andere medizinische Gründe sind möglich.
- familienportal.de: Überblick über die Mutterschaftsleistungen