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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Beerdigung Was passiert nach dem Tod mit einer Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist in Deutschland Pflicht. Sie dokumentiert alle wichtigen Daten des Verstorbenen. Allerdings ist sie auch für die Hinterbliebenen sehr wichtig. Mit dem Tod eines Menschen gehen oftmals auch viele Behördengänge einher. Für viele bürokratische Angelegenheiten ist die Sterbeurkunde unerlässlich.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde
In einer Sterbeurkunde wird der Tod eines Menschen urkundlich dokumentiert. Neben Ort und Zeitpunkt des Todes beinhaltet sie auch andere persönliche Daten des Verstorbenen wie den letzten Wohnort, den Familienstand, registrierte Religionszugehörigkeiten sowie den Geburtsort. Ausgestellt wird die Sterbeurkunde auf dem Standesamt. Viele Bestattungsunternehmer nehmen den Trauernden diesen Gang ab und kümmern sich um die Formalitäten. Eine Sterbeurkunde ist für die Beerdigung zwingend erforderlich, da nur so alle weiteren Schritte eingeleitet werden können. (Die richtige Kleidung für eine Beerdigung wählen)
Spätere Behördengänge planen
Oftmals unterschätzen die Angehörigen die Wichtigkeit dieser Urkunde und merken erst im Nachhinein, dass sie für zahlreiche bürokratische Angelegenheiten unabdingbar ist. Bei der Nachlassverwaltung ist die Vorlage der Urkunde beispielsweise notwendig, um Erbansprüche geltend zu machen oder den Verbleib des Besitzes zu klären. Ohne eine Sterbeurkunde können Sie auch keine Auszahlungen von Lebensversicherungen oder dergleichen einfordern.
Überlegen Sie auch, welche Behördengänge Sie noch vor sich haben. In erster Linie sind das Finanzamt, die gesetzliche Rentenversicherung und die Krankenkasse über den Tod des Betroffenen informieren. Machen Sie dies so früh wie möglich, da Sie sonst unnötige Beiträge zahlen. Der Preis für eine Sterbeurkunde liegt bei 10 Euro, jede zusätzliche Ausfertigung kostet 5 Euro. Informieren Sie sich im Vorfeld darüber, ob die jeweiligen Behörden auch Kopien akzeptieren.
Laufende Verträge mit Sterbeurkunde auflösen
Sollte der Verstorbene laufende Verträge für Abonnements oder Handy-Verträge haben, ist die Vorlage der Urkunde ebenfalls notwendig. Die zuständigen Firmen lösen einen bestehende Verträge erst dann auf, wenn der Tod bescheinigt wird.
In manchen Fällen versäumen Firmen dennoch die Kündigung eines Vertrages und versenden immer noch Post mit offenen Forderungen an die Adresse des Verstorbenen. Legen Sie die Sterbeurkunde daher lieber persönlich vor oder verschicken Sie sie per Einschreiben. So können Sie unberechtigte Forderungen unwirksam machen und unrechtmäßige Zahlungen zurückfordern. (Online-Bestattung buchen: Billig per Internet)