Hilfereiche Informationen zu einer Beerdigung
Während der Trauerzeit ist es für viele Menschen schwer, die notwendige Kraft für die Beerdigungs-Vorbereitungen aufzubringen. Einige nutzen diese Gelegenheit aber auch dafür, um sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. In unserer Fotoshow finden Sie Informationen, die Ihnen die organisatorischen Aufgaben in der schweren Zeit des Abschieds etwas erleichtern werden.
Wenn Ihnen die Worte fehlen, können Blumen für Sie sprechen und dienen als Abschied vom Verstorbenen. Häufig werden helle, einfarbige Blumen gewählt, die positive Gefühle wie Wertschätzung und Liebe ausdrücken. Wenn Sie die Lieblingsblume des Verstorbenen kennen, bietet sich diese gut an. Nahestehende Verwandte wählen häufig Rosen als Zeichen der Liebe und Zuneigung. Genauso gut eignen sich Nelken, Lilien oder Callas für Freundschaft, Trauer und Verbundenheit.
Die Kleidung zu Beerdigungen wird meist traditionell schwarz gehalten. Für Männer bietet sich daher ein schwarzer Anzug mit schwarzer Krawatte an, das Hemd sollte in gedeckten Farben gehalten sein. Frauen hingegen greifen am besten zu einem Kostüm oder schwarzen Kleid. Vermeiden Sie auffällige Accessoires und verzichten Sie auf zu auffällige Mützen und Hüte. Für Kinder müssen Sie nicht immer einen neuen Anzug kaufen – es reicht, wenn Sie sie dezent kleiden.
Der Tod sollte für Kinder kein Tabu-Thema sein. Im Gegenteil, es ist sehr wichtig, dass sie schon im jungen Alter an die Trauerbewältigung herangeführt werden. Falls Ihre Kinder noch sehr jung sind und nicht begreifen, was der Tod eines geliebten Menschen bedeutet, sollten Sie es anschaulich und sensibel erklären. Um die Kinder während der Trauerzeit zu begleiten, können Sie sie beispielsweise Bilder malen lassen, die mit in das Grab gelegt werden oder während der Bestattung den Blumenkorb halten.
In der Traueranzeige finden sich Informationen über den Verstorbenen. Dazu gehören der volle Name, das Geburts- und Sterbedatum sowie, wenn gewünscht, Angaben zur Todesursache. Häufig werden die Trauernden namentlich erwähnt und ein Trauerspruch hinzugefügt. Sie dient zusätzlich der Bekanntgabe des Beerdigungstermins. Neben der traditionellen Zeitungsanzeige haben Sie auch die Möglichkeit auf Gedenkseiten im Internet Erinnerungen an den Verstorbenen zu veröffentlichen.
In Deutschland gibt es ein Bestattungsgesetz, das im Wesentlichen drei Punkte beinhaltet: Die Bestattungspflicht, Friedhofspflicht und Kostentragungspflicht. Die Bestattungspflicht geht mit der Kostenpflicht einher. Die Verwandten sind dazu verpflichtet, den Verstorbenen ordnungsgemäß zu bestatten. Dazu gehört eben auch, die Kosten dafür zu tragen. Die Friedhofspflicht sieht vor, dass der Leichnam auf einem privaten, kommunalen oder konfessionellen Friedhof bestattet wird.
In Deutschland ist die Erdbestattung auf Friedhöfen am gebräuchlichsten. Doch immer häufiger wird die Feuerbestattung (Einäscherung) gewünscht und damit die alternative Form der Aschenbeisetzung. Neben der Möglichkeit die Urne in einem Wand- oder Erdgrab bestatten zu lassen, gibt es Alternativen wie die Oase der Ewigkeit oder die Diamantpressung. Viele entscheiden sich aber auch für eine Seebestattung oder der Beisetzung in einem Friedwald.
Wenn sie sich für eine Erdbestattung entschieden haben, machen sich viele Menschen Gedanken über den passenden Grabstein. Bei einem Steinmetz können Sie sich bezüglich Material und Gestaltung des Grabstein beraten lassen. Für die Größe und Form gibt es lokale Richtlinien, an die Sie sich dabei halten müssen. Kosten entstehen nicht nur für den Grabstein selbst, sondern auch für die Gravur. Bei einem Sarggrab fallen dabei insgesamt etwa zwischen 1.500 und 5.500 Euro an.
Laut BGB sind die Erben des Verstorbenen für die Kosten der Beerdigung verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise die Dienstleistungen des Bestatters, der Sarg und die Friedhofsgebühr. Schnell kommen mehrere tausend Euro an Kosten zusammen. Da in Deutschland eine Bestattungspflicht besteht, trägt der Staat die Kosten, falls die Angehörigen nicht dazu in der Lage sein sollten, die Ausgaben zu übernehmen.