Sachbeschädigung Weiberfastnacht: Dürfen Frauen Krawatten abschneiden?
Wenn Frauen Männern mit der Schere an den Kragen wollen, dann ist Weiberfasching. Warum beschlipste Herren um ihr Stoffgehänge fürchten müssen.
Am 16. Februar 2023 ist es wieder so weit: Die Weiberfastnacht ist da. Am Donnerstag vor Aschermittwoch herrscht traditionell buntes Treiben auf rheinländischen Straßen. Dabei wird als Karnevalsbrauchtum oft die eine oder andere Krawatte zerschnitten. Doch warum eigentlich?
Warum schneiden Frauen Krawatten ab?
An Weiberfastnacht haben Frauen das Sagen. Um das zu demonstrieren, geht es dem typischen Symbol für männliche Macht an den Kragen. Insbesondere bei Chefs und Kollegen schlagen die jecken Damen zu und zerschneiden Krawatten.
Rangunterschiede werden dadurch symbolisch aufgehoben. Als Entschädigung werden die Männer "gebützt": Sie bekommen ein Küsschen auf die Wange.
Wie entstand die Tradition?
Mehr über die Weiberfastnacht und die Möhnen erfahren Sie hier.
Der Brauch, alle Krawatten zur Weiberfastnacht mit einer Schere zu bedrohen, entwickelte sich erst Mitte des 20. Jahrhunderts.
Tipps für Männer zur Weiberfastnacht
Am Donnerstag vor dem Rosenmontag ist in den Karnevalshochburgen kein Schlips vor den jecken Frauen sicher. Doch der schlaue Herr kann davon sogar profitieren.
Denn Weiberfastnacht ist die ideale Gelegenheit, alte und unansehnliche Krawatten zu entsorgen und sich von ohnehin ausrangierten Schlipsen endgültig zu trennen.
Wer besonders viele Küsschen für abgeschnittene Krawatten ergattern möchte, kann sich mit einer ganzen Batterie von Krawatten ausrüsten.
Übrigens: Männer, die mit Draht in der Krawatte Frauen den Spaß verderben, gelten im Karneval als Spielverderber.
Ist das Abschneiden von Krawatten legal?
Doch was, wenn "wilde Frauen" Krawatten zerteilen, deren Besitzer das partout nicht wollen? Im juristischen Sinne stellt das Abschneiden der Krawatte eine Sachbeschädigung dar, die strafrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn der Schlipsträger einen Strafantrag auf Schadenersatz stellt – das gilt auch zur Weiberfastnacht.
Allerdings: In Karnevalshochburgen im Rheinland kann das Tragen einer Krawatte zur Weiberfastnacht als stillschweigende Einwilligung aufgefasst werden, dass der Schlips abgeschnitten werden darf. Das gilt nach Einschätzung der Gerichte vor allem dann, wenn sich der Krawattenträger inmitten des Karnevalstreibens befindet und ihm die Tradition bekannt ist.
- Eigene Recherche