13 Produkte betroffen EU warnt bei diesen Masken vor unzureichendem Schutz
Die EU hat für mehrere Masken eine Warnung veröffentlicht. Der Grund: Sie könnten nicht ausreichend gegen das Coronavirus schützen. Bei diesen Produkten sollten Verbraucher genauer hinschauen.
Im Kampf gegen die Pandemie gelten Schutzmasken als ein effektives Mittel zur Eindämmung des Coronavirus. Das Schnellwarnsystem Rapex der Europäischen Union macht nun auf mehrere Modelle aufmerksam, bei denen die Schutzwirkung nicht ausreichend gewährleistet sein könnte. Die Warnung wurde auf "produktwarnung.eu" veröffentlicht.
Diese Masken sind von der aktuellen Warnung betroffen
1. Marke: XINNUOZI
- Typ/Modellnummer: FFP3-Schutzmaske
2. Marke: LEIKANG
- Typ/Modellnummer: FFP3-Schutzmaske
3. Marke: Prosafety
- Typ/Modellnummer: KN95 Gesichtsmaske/ 1/BC11.5/12 – 518902-01
- Chargennummer: CA/AE
4. Marke: BI WEI KANG
- Typ/Modellnummer: KN95 Gesichtsmaske/ 9600 TYPE FILTER RESPIRATOR
- CE-Kennzeichnung: 1282 (ungültig)
5. Marke: QIBU
- Name: FFP2-QIBU
- Typ/Modellnummer: QB 001
- CE-Kennzeichnung: 0598
- Chargennummer: 20210120
6. Marke: Safemed Saglik Urunleri Haydar Bozdemir
- Name: Mascherina FFP2 5 strati
- Typ/Modellnummer: P0102
- CE-Kennzeichnung: 2163
7. Marke: TONGCHENG WENXIN
- Name: WENXIN
8. Marke: ZHONGKANG
- Name: KN 95 – EAR MOUNTED MASK
9. Marke: WENZHOU HUASAI
- Name: 3D PROTECTIVE MASK
10. Marke: WENZHOU XILIAN
- Name: FACE MASK KN 95
11. Marke: JY-JUNYUE
- Name: KN 95 FACE MASK
12. Marke: ANHUI ZHONGNAN
- Name: KN 95 PROTECTIVE MASK
13. Marke: UNECH
- Name: Folding Respirator
Neben den oben angeführten Masken wurden zuletzt auch weitere Masken vom Schnellwarnsystem Rapex zurückgerufen, diese können Sie hier einsehen.
Genehmigungen wurden fälschlicherweise ausgestellt
Laut dem Portal "produktwarnung.eu" haben Behörden in Deutschland auch für Masken mit einer ungültigen oder gefälschten CE-Kennzeichnung eine Genehmigung ausgestellt. Voraussetzung dafür war ein bestandener Schnelltest.
Verbraucher sollten sich daher immer nach einer Genehmigung erkunden und diese mit den Daten der Maske vergleichen.
Info
KN95/N95-Masken müssen in Deutschland bei einer Prüfstelle nachweisen, dass sie eine Sonderzulassung haben oder einen entsprechenden Schnelltest bestanden haben. Der Verkauf darf nur mit einer Genehmigung der Marktüberwachungsbehörde stattfinden.
Ist das behördliche Dokument nicht bei den Masken enthalten und wird auf Nachfrage nicht ausgehändigt, hätte der Artikel nicht verkauft werden dürfen. Die Maske sollte dann nicht verwendet werden.
- Warnung via produktwarnung.eu