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Pfand: Mehrwegflaschen und -kästen können Sie nicht überall zurückgeben


Gesetzlich geregelt
Diese Pfandflaschen können Sie nicht überall zurückgeben

Von t-online, jb

Aktualisiert am 23.08.2024Lesedauer: 1 Min.
PfandautomatVergrößern des BildesEine Flasche wird in einen Pfandautomaten gelegt: Das Gerät nimmt oftmals nur bestimmte Getränkeverpackungen an. (Quelle: Philipp Brandstädter/Archiv/dpa)

Der Pfandautomat weigert sich, Ihre Pfandflaschen oder die Getränkekiste zurückzunehmen? Der Grund ist nicht immer ein Defekt im Gerät.

Wer seinen Wochenendeinkauf erledigt, gibt im gleichen Zuge auch leere Pfandflaschen und Getränkekästen ab. Meist ist das kein Problem. Es gibt allerdings Supermärkte und Discounter, die die leeren Mehrwegflaschen nicht annehmen – obwohl sie dazu verpflichtet sind, oder? Weshalb einige Pfandautomaten oder Händler sich weigern, bestimmte Flaschen anzunehmen und was Sie dann machen können.

Sind Händler verpflichtet, Pfandflaschen zurückzunehmen?

Ja, Händler sind dazu verpflichtet, Pfandflaschen zurückzunehmen – zumindest dann, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen Händler Einwegpfandflaschen zurücknehmen, wenn sie solche Produkte in ihrem Sortiment führen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Flasche ursprünglich in diesem Geschäft gekauft wurde oder nicht. Einwegpfand betrifft vor allem Plastikflaschen und Getränkedosen, die mit dem Pfandsystem gekennzeichnet sind.

Wann kann der Händler die Annahme der Pfandflaschen verweigern?

Es gibt jedoch Ausnahmen: So müssen kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern nur Pfandflaschen annehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Konkret bedeutet das: Verkauft der Supermarkt, Discounter oder Getränkemarkt bestimmte Getränkemarken oder Flaschentypen nicht, muss er diese auch nicht entleert zurücknehmen. Das gilt insbesondere für Mehrwegflaschen.

Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gilt die Ausnahme der Rücknahmepflicht auch für bepfandete To-Go-Behältnisse. Diese müssen nur dann zurückgenommen werden, wenn der Händler sie selbst vertreibt.

Darüber hinaus kann sich der Händler weigern, stark verschmutzte oder beschädigte Flaschen zurückzunehmen oder wenn die Flasche nicht mehr eindeutig als Pfandflasche zu erkennen ist. Das gilt sowohl für Mehrweg- als auch für Einwegflaschen. Übrigens: Pfandflaschen, die nicht den deutschen Pfandregelungen unterliegen, muss der Händler ebenfalls nicht annehmen.

Verwendete Quellen
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