Verbraucherzentrale hatte geklagt Lidl muss Müsliverpackung ändern
Der Discounter Lidl muss bei seinem Bircher-Müsli nachbessern: Künftig muss mehr Müsli in der Verpackung stecken.
"Lidl muss die Luft aus seinem Müsli lassen", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg und freut sich. Denn die Verbraucherzentrale ist erfolgreich gegen den Discounter vorgegangen. Dieser darf sein "Bircher Müsli" der Eigenmarke Crownfield nicht mehr in einer Verpackung verkaufen, die nur zur Hälfte gefüllt ist.
Bisher bot Lidl das Müsli in einer zylinderförmigen 400-Gramm-Dose an. Dass diese nur zu einem Teil gefüllt war, konnten Verbraucher von außen nicht sehen – in den Augen des Verbraucherschützers eine Mogelpackung.
Lidl-Müsli: Verbraucher geht von größerer Füllmenge aus
Die Produktpackung täuscht ihm zufolge eine größere Füllmenge vor, was laut Eichgesetz verboten ist. Nachdem die Verbraucherzentrale den Discounter zunächst abgemahnt und anschließend verklagt hatte, hat das Unternehmen nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Das "Crownfield Bircher Müsli" darf demnach nur noch bis Ende November in der bisherigen Packung verkauft werden. Nach Kenntnisstand der Verbraucherzentrale Hamburg hat der Discounter aber bereits jetzt nachgebessert und lässt immerhin 470 statt 400 Gramm Müsli pro Dose abfüllen.
Wo Sie Luftverpackungen melden können
Das Lidl-Müsli ist nicht der einzige Fall, bei dem eine Verpackung mit viel Luft und wenig Lebensmittel gefüllt ist. Verbraucher, die sich beim Einkauf hinters Licht geführt fühlen, können die Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/luftpackung-melden darüber informieren. "Wir gehen, wenn möglich, gegen die Tricksereien vor oder informieren die zuständigen Eichämter", sagt Valet.
- vzhh.de: "Erfolgreich abgemahnt: Viel Luft statt Bircher Müsli bei Lidl"
- Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg