Zu viel Nikotin enthalten Kaufland ruft Pilze zurück
Die Supermarktkette Kaufland hat kürzlich Steinpilze zurückgerufen. Nun sind weitere Chargen des Produktes betroffen. Hier erfahren Sie, welche.
Das italienische Unternehmen Rizzi Group ruft Pilze zurück, die bei Kaufland verkauft worden sind. Betroffen ist das Produkt "Getrocknete Steinpilze, 15g" mit mehreren Mindesthaltbarkeitsdaten und Chargennummern, verkündet Kaufland in einer Pressemitteilung.
Betroffen sind die genannten Steinpilze mit folgenden Daten:
Charge | Mindesthaltbarkeitsdatum |
---|---|
L210604 | 31.03.2022 |
L210632 | 31.03.2022 |
L210674 | 30.04.2022 |
L210717 | 30.04.2022 |
L210727 | 30.04.2022 |
L210768 | 30.04.2022 |
L210790 | 30.04.2022 |
L210800 | 31.05.2022 |
L210819 | 30.06.2022 |
L210844 | 30.06.2022 |
L210861 | 31.07.2022 |
Erhöhte Mengen an Nikotin in Steinpilzen
Demnach könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Produkt eine erhöhte Rückstandmenge an Nikotin enthalte. Auch wenn die eingesetzten Rohstoffe für die Chargen unauffällig gewesen seien.
"Da Nikotin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann, sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren", heißt es weiter. Laut der Stiftung Warentest können kleine Nikotinmengen in Lebensmitteln Schwindel und Kopfschmerzen auslösen sowie die Herzfrequenz und den Blutdruck erhöhen.
Pilze wurden bei Kaufland verkauft
Die getrockneten Pilze wurden bei Kaufland bundesweit vertrieben und können in allen Filialen zurückgegeben werden. Kunden erhalten dann den Kaufpreis erstattet, Die Vorlage des Kassenbons ist dazu nicht erforderlich.
Für weitere Informationen oder bei eventuellen Rückfragen können sich Kunden an den Hersteller unter qm-food@rizzi-group.com wenden.
Steinpilze enthalten sehr häufig Nikotin, meist aber in geringen Mengen. Ob diese aus Pflanzenschutzmitteln mit Nikotin stammen oder aber beim Trocknen übertragen werden – die Pilze werden häufig in gleichen Gegenden wie Tabakblätter gedörrt – ist unklar. In der EU ist Nikotin als Pflanzenschutzmittel verboten, so die Stiftung Warentest.
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