Streit unter Seemännern Käpt’n Iglo erleidet vor Gericht Schiffbruch
Unlauterer Wettbewerb oder nicht? Der Fischstäbchenhersteller Iglo wirft einem Konkurrenten vor, mit einer ähnlichen Werbefigur im Seemannslook Werbung zu machen. Nun hat ein Gericht entschieden.
Käpt’n Iglo hat in einem langjährigen Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur die zweite Niederlage vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers gegen eine ähnliche Werbefigur des Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost ab. Die Begründung steht noch aus.
Gericht sieht keine Verwechslungsgefahr
Iglo sieht Verwechslungsgefahr für die Verbraucher, da Appel ebenfalls mit einem bärtigen Herren vor maritimer Kulisse für seine Fischprodukte wirbt. Der Senat sieht aber offensichtlich keinen unlauteren Wettbewerb, wie sich aus der Abweisung der Klage ergibt. Schon in der Verhandlung am Vormittag machte der Vorsitzende Richter Andreas Müller deutlich, dass er die Verwechslungsgefahr für sehr gering hält.
Iglo hatte bereits in der ersten Instanz im Dezember 2020 vor dem Münchner Landgericht verloren und ging anschließend in Berufung. München liegt zwar fern der Nordseeküste, doch sind die Gerichte der bayerischen Landeshauptstadt unter Juristen für ihre Expertise im Wettbewerbsrecht bekannt.
- Nachrichtenagentur dpa