Stichprobe zeigt Mängel auf Diese Angabe fordern Verbraucherschützer für Tiefkühlware
Die Verbraucherzentrale Bayern hat sich 52 Tiefkühllebensmittel genauer angesehen. Bei zwei von drei Artikeln fehlte ein Vermerk, den die Verbraucherschützer für wichtig erachten.
Verbraucherschützer haben eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für tiefgekühlte Lebensmittel gefordert. Diese müsse eingeführt werden, "damit Verbraucher Produkte mit kurzen Transportwegen erkennen können", erklärte die Verbraucherzentrale Bayern.
Generell müsse das Ursprungsland jedes Lebensmittels erkennbar sein. Bei verarbeiteten und zusammengesetzten Lebensmitteln müsse die Herkunft der Primärzutat gekennzeichnet werden, also Zutaten, die entweder über 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder charakterprägend sind.
Stichprobe von 52 Tiefkühllebensmitteln
Die Verbraucherschützer stützten ihre Forderung auf die Auswertung einer Stichprobe von 52 Tiefkühllebensmitteln, darunter Erdbeeren, Erbsen und Fertiggerichte mit Hähnchenfleisch, vom Sommer vergangenen Jahres. Demnach wurde bei zwei von drei Produkten das Ursprungsland der Rohstoffe oder Zutaten nicht auf der Verpackung angegeben.
Bei verarbeiteten Lebensmitteln bleibt es meist den Produzenten überlassen, ob sie Angaben zur Herkunft ihrer Ware machen. Für tiefgekühltes Obst und Gemüse und bei Fertiggerichten mit Fleisch gibt es in der EU im Gegensatz zu Frischware keine Pflicht zur Kennzeichnung des Ursprungslandes, erklärten die Verbraucherschützer. Die positiven Fälle zeigten aber, "dass eine durchgängige Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten möglich ist".
- Nachrichtenagentur AFP