Wegen "Champagner Sorbet" vor Gericht Aldi kassiert herbe Schlappe in Eis-Streit
Nach jahrelangem Streit hat das Gericht entschieden: Ein Sorbet von Aldi darf nun nicht mehr die Bezeichnung Champagner tragen. Für dieses Urteil war ein Aspekt entscheidend.
Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Nach einem Rechtsstreit bis hin zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die von Aldi verkaufte Eissorte "Champagner Sorbet" haben sich Frankreichs Champagnerhersteller vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gegen die deutsche Supermarktkette durchgesetzt.
Laut Urteil nutzte Aldi das Ansehen der geschützten Ursprungsbezeichnung "Champagner" unberechtigt aus. Die Richter sehen das als Irreführung, wie es in der veröffentlichten Entscheidung heißt.
Der Geschmack war ausschlaggebend
Maßgeblich für das Urteil: Das Sorbet schmeckte nicht nach Champagner. Die französischen Kläger argumentierten, dass das dominante Aroma Birne sei, gefolgt von Zucker, Zitronensäure und einem Hauch Alkohol.
Der 29. Senat kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Aldi-Produkt "keinen hauptsächlich durch die Zutat Champagner hervorgerufenen Geschmack aufwies" – auch wenn eine Verkostung wegen 2014 abgelaufenen Haltbarkeitsdatums nicht mehr möglich war.
Das OLG nannte die Namen von Klägern und Beklagten nicht, doch hatte der Champagnerverband Civic den Prozess publik gemacht.
- Nachrichtenagentur dpa