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Bei Pleite des Reiseveranstalters: Neuer Fond schützt Pauschalurlauber


Bei Pleite des Reiseveranstalters
Insolvenzschutz: Neuer Fonds sichert Pauschalreisen ab

Von afp
11.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Flugzeug: Pauschalreisende sollen ihr Geld künftig zurück erhalten, wenn der Reiseveranstalter insolvent geht.Vergrößern des Bildes
Flugzeug: Pauschalreisende sollen ihr Geld künftig zurück erhalten, wenn der Reiseveranstalter insolvent geht. (Quelle: Arnulf Hettrich)

Ein millionenschwerer Fonds sichert Pauschalreisende künftig bei der Pleite ihres Reiseveranstalters ab. Der Bundestag beschloss die Einrichtung eines Sicherungsfonds, in den die Veranstalter selbst einzahlen müssen.

Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Pauschalreisen verabschiedet. Zentrales Element ist ein Reisesicherungsfonds, wie der SPD-Abgeordnete Karl-Heinz Brunner erklärte. "Der Fonds sichert nicht nur gegen mögliche Schäden bei Insolvenzen ab, sondern deckt im Krisenfall auch die Kosten ab, um Reisende zurück nach Hause zu holen", erklärte Brunner weiter. Reiseveranstalter sollen 750 Millionen Euro in den Fonds einzahlen.

Mit dem Fonds soll auch verhindert werden, dass der Staat bei Insolvenzen von Reiseveranstaltern einspringen muss. Insbesondere die Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook hatte gezeigt, dass die Haftungsbegrenzung von Versicherungen für zu erstattende Beträge auf 110 Millionen Euro nicht ausreicht, wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt.

Vorauszahlungen könnten auch erstattet werden

Auch die Corona-Pandemie habe die Liquiditätslage von Reiseveranstaltern weiter geschwächt. Die Prämien, die Reiseveranstalter für ihre Versicherungen zahlen müssen, seien zudem gestiegen. Einzelne Versicherer hätten sich außerdem komplett aus dem Markt zurückgezogen – im Extremfall könne dies zu einem Zusammenbruch des Markts für Insolvenzversicherungen führen.

Mit dem Reisesicherungsfonds soll dieser Gefahr nun begegnet werden. Die Gelder aus dem Fonds sollen im Insolvenzfall aber auch verwendet werden können, um geleistete Vorauszahlungen an Verbraucher zurückzuzahlen, Urlaubern die Heimreise zu ermöglichen und sie bis zur Rückreise unterzubringen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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