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Corona in Deutschland: Diese Regeln gelten beim Friseur


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Salons bundesweit geöffnet
Diese Corona-Regeln gelten beim Friseur


Aktualisiert am 03.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Friseurbesuch: Für Kunden, aber auch für Mitarbeiter ändert sich wegen der anhaltenden Corona-Pandemie einiges.Vergrößern des Bildes
Friseurbesuch: Für Kunden, aber auch für Mitarbeiter ändert sich wegen der anhaltenden Corona-Pandemie einiges. (Quelle: Die Videomanufaktur/imago-images-bilder)

Seit Anfang März haben Friseursalons bundesweit wieder geöffnet. Kunden und Friseure müssen sich aufgrund der Pandemie auf bestimmte Hygienevorschriften einstellen. Ein Überblick, was aktuell beim Haareschneiden gilt.

Seit dem 1. März sind Friseursalons in Deutschland wieder offen. Damit sich dort möglichst niemand mit dem Coronavirus ansteckt, gelten strenge Schutzmaßnahmen.

Corona-Regeln im Friseursalon: Das müssen Kunden beachten

  • Spontane Friseurbesuche sind in der Regel nicht möglich. Vereinbaren Sie vorab telefonisch oder online einen Termin.
  • Einen Friseurtermin sollten Sie wenn möglich ohne Begleitperson wahrnehmen.
  • Sie sollten den Salon nicht mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten oder Atemnot betreten.
  • Der Zutritt ist nur mit medizinischer Maske gestattet (nach der jeweiligen Verordnung des Bundeslandes).

Als medizinische Masken gelten sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken. Beispielsweise in Bayern gilt für Friseurpersonal und auch Kunden eine Pflicht zum Tragen einer FFP-2 Maske.

  • Bei der Ankunft im Salon müssen Sie Ihre Hände desinfizieren oder waschen.
  • Um das Infektionsrisiko zu verringern, werden vor jedem Haarschnitt die Haare gewaschen. Trockenschnitte sind nicht erlaubt.
  • Halten Sie sich an den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen und beachten Sie die Husten-Nies-Etikette.
  • Die Friseursalons müssen sicherstellen, dass sie zur Kontaktnachverfolgung Ihre Kundendaten aufnehmen. Dies richtet sich nach den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.
  • Kontaktloses Bezahlen wird bevorzugt.

Infektionsrisiko eindämmen: Was außerdem in den Salons gilt

Die Arbeitsschutzverordnung des Friseurhandwerks legt fest, an welche Regeln sich Friseure außerdem zu halten haben. "Wir halten einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern ein und tragen eine medizinische Maske. Umhänge werden nach jedem Kunden gewechselt und der Arbeitsplatz desinfiziert", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, Jörg Müller.

Außerdem müsse jeder Person eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Ausnahmen seien möglich, etwa für kleine Betriebe mit Salongrößen bis 20 Quadratmetern.

Verwendete Quellen
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Verhaltensregeln für den Friseurbesuch in Corona-Zeiten
  • Das Erste: "Diese Corona-Regeln gelten für Friseure", 1. März 2021
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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