Zuschüsse für Familien Kindergeld 2021: Womit können Eltern rechnen?
Sowohl das Kindergeld auch der Kinderzuschlag steigen mit dem 1. Januar 2021. Mit wie viel mehr Geld können Eltern jetzt rechnen?
Das Kindergeld steigt zum Jahreswechsel um 15 Euro pro Kind. Für das erste und zweite Kind werden ab Januar 2021 jeweils 219 Euro gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind je 250 Euro.
Die Anhebungen sollen die gestiegenen Kosten zum Lebensunterhalt berücksichtigen. Auch der Kinderfreibetrag wird entsprechend um 576 Euro auf 8.388 Euro angehoben. Dieser wird ab einer bestimmten Einkommenshöhe alternativ zum Kindergeld gewährt.
Höhere Einnahmen: Mindestlohn, Kindergeld, Hartz IV – so viel mehr gibt es 2021
Mit dem Gesetz wird auch der steuerliche Grundfreibetrag um 336 Euro auf 9.744 Euro angehoben, in einem zweiten Schritt dann 2022 noch einmal um 240 Euro auf 9.984 Euro. Zudem gibt es Erleichterungen im Steuertarif zum Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Diese beschreibt den Effekt, dass Einkommenssteigerungen in Verbindung mit der Inflation durch den progressiven Steuertarif teilweise aufgezehrt werden.
Eine Übersicht:
Höhe des Kindergeldes 2021
Ab dem 1. Januar 2021 gelten folgende Kindergeldbeiträge:
- erstes und zweites Kind: 219 Euro pro Monat
- drittes Kind: 225 Euro pro Monat
- viertes und jedes weitere Kind: 250 Euro pro Monat
Auszahlungstermine 2021
Die Auszahlungstermine hängen von der Kindergeld-Endziffer ab. Sie liegen zwischen dem 5. Januar 2021 für die Endziffer 0 und dem 21. Januar 2021 – zum Monatsbeginn – für die Endziffer 9 – zum Monatsende.
Die genauen Termine erfahren Eltern auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr Unterhalt für Kinder
Angehoben wird auch der Höchstbetrag für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen. Die Gesamtkosten für das höhere Kindergeld und die übrigen Steuererleichterungen beziffert die Regierung in der vollen Jahreswirkung auf knapp zwölf Milliarden Euro, davon gut fünf Milliarden Euro für den Bund.
Höhere Behinderten- und Pflegepauschbeträge
Ungefähr verdoppelt werden zudem die Behinderten- und Pflegepauschbeträge für die Steuer. Die Erhöhung soll in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen entbehrlich machen. Anspruchsvoraussetzungen werden für die Empfänger in einigen Punkten gelockert.
Die anrechenbaren Beträge sind jeweils vom Ausmaß der Behinderung beziehungsweise vom Pflegegrad abhängig. Sie können beim Behinderten-Pauschbetrag bis zu 2.840 Euro betragen, für Behinderte Menschen, die hilflos sind sowie für Blinde sind es künftig 7.400 Euro. Der Pflege-Pauschbetrag steigt auf bis zu 1.800 Euro. Neu eingeführt wird auch ein Fahrkosten-Pauschbetrag bei Behinderungen von bis zu 4.500 Euro.
- Nachrichtenagentur afp
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld und Kindergeldzuschlag 2021
- Bundesagentur für Arbeit: Auszahlungstermine Kindergeld 2021