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Urteil zeigt: Ist ein Algenteppich am Strand ein Reisemangel?


Grüne Verschmutzung
Ist ein Algenteppich am Strand ein Reisemangel?

Von dpa-tmn
13.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Algenteppich im Urlaub: Baden und andere sportliche Aktivitäten sind bei einer großen Verschmutzung nicht möglich.Vergrößern des Bildes
Algenteppich im Urlaub: Baden und andere sportliche Aktivitäten sind bei einer großen Verschmutzung nicht möglich. (Quelle: Stefan Sauer/dpa-tmn-bilder)

Grüne, muffige Algen statt weißem Sand: Wenn der Strand im Badeurlaub anders als versprochen stark verschmutzt ist, kann das Urlauber frustrieren. Kann der Reisepreis dadurch gemindert werden?

Die großflächige Verschmutzung von Strand und Meer durch Algen kann ein Reisemangel sein. Eine nachträgliche Minderung des Reisepreises ist somit gerechtfertigt, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 158/18).

Beworbener Strand entsprach nicht der Realität

In dem verhandelten Fall ging es um einen Pauschalurlaub in der Dominikanischen Republik. Der Reiseveranstalter warb auf Fotos mit einem breiten, weißen Strand, zudem liege das Fünf-Sterne-Haus "direkt am Strand". Tatsächlich waren sowohl das Meer als auch der Strand während des gesamten Urlaubs durch Algen verschmutzt. Baden und andere sportliche Aktivitäten waren nicht möglich.

Das Gericht sprach den Urlaubern eine Preisminderung von 20 Prozent zu. Zwar sei der Veranstalter nicht unbedingt für das Gebiet außerhalb des Hotels verantwortlich. Doch in diesem Fall habe er ganz besonders mit der Beschaffenheit des Strandes geworben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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