Corona-Erstattungsanspruch Abgebrochene Reise: Das sind Ihre Rechte
Die Corona-Pandemie hat so manchen mitten im Urlaub erwischt. Oft stand die vorzeitige Abreise an. Pauschalurlaubern steht jedoch eine Rückzahlung zu – zumindest in Teilen.
Sie sind in den Urlaub geflogen, doch wegen der Corona-Pandemie musste die Reise abgebrochen werden: So ist es in diesem Frühjahr vielen Menschen ergangen. Pauschalurlauber bekommen jedoch auch in diesem Fall einen Teil ihres Geldes zurück: Nicht in Anspruch genommene Reisetage müssten vollständig erstattet werden, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.
Urlauber können Mängelansprüche geltend machen
Der Reiseveranstalter trage das Risiko, wenn während der Reise unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten. Er kann sich gerade nicht auf solche Umstände berufen, um Rückzahlungen zu verweigern. Diese Behauptung entspreche nicht der Rechtslage und sei schlicht falsch, betont Robert Bartel, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale. Urlauber können vielmehr Mängelansprüche geltend machen. Das schreibt das Pauschalreiserecht vor.
- Nachrichtenagentur dpa