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Stornierungen: Reiseveranstalter ändern ihre Konditionen


Wegen Coronavirus
Stornierungen: Reiseveranstalter ändern ihre Konditionen

Von dpa-tmn, cch

Aktualisiert am 17.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Tui: Bei Tui können Kunden nun Pauschalreisen, die sie bis zum 30. Juni buchen, kostenlos stornieren.Vergrößern des Bildes
Tui: Bei Tui können Kunden nun Pauschalreisen, die sie bis zum 30. Juni buchen, kostenlos stornieren. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Urlaub planen ohne allzu großes finanzielles Risiko: Das wünschen sich Reisende in Zeiten von Corona. Einige Reiseveranstalter haben deshalb ihre Stornierungsbedingungen für neue Buchungen geändert.

In der Corona-Krise bemühen sich Reiseveranstalter händeringend um neue Kunden. Manche von ihnen bieten willigen Reisenden nun besondere Flexibilität in Sachen Stornierung an.

Reisestornierungen: Das gilt jetzt bei FTI

Wer bis 31. August 2020 bei FTI bucht, muss keine Anzahlung leisten und kann die Reise erst zwei Wochen vor Abreise bezahlen, wie der Veranstalter aus München mitteilt. Außerdem kann bis 14 Tage vor Reiseantritt kostenlos storniert werden.

Die Aktion gelte für Eigenanreise-Ziele wie Deutschland, Österreich und Schweiz, wenn lediglich ein Hotel gebucht wurde, und für alle Flugpauschalreisen in Europa sowie teils auch weltweit.

Für Urlaube mit Abreise zwischen 1. September und 31. Oktober 2020 gilt bei FTI darüber hinaus: Diese Reisen können bis 30 Tage vor Reiseantritt gebührenfrei storniert werden. Und wer jetzt eine Reise mit Beginn zwischen 1. November 2020 und 31. Oktober 2021 bucht, kann bis 30. September 2020 ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten.

Auch Tui zeigt sich bei neuen Buchungen kulant

Auch Tui zeigt sich bei Stornierungen kulant. "Alle Kunden, die jetzt eine Buchung platzieren, können bis 14 Tage vor Abreise kostenlos stornieren und ihre Anzahlung zurückerhalten", sagt Tui-Deutschland-Chef Marek Andryszak der Mediengruppe RTL.

Die neue Stornoregel gelte ab sofort für alle Buchungen bis 30. Juni 2020, bestätigte der Reiseveranstalter auf Anfrage – bei einem Reisezeitraum bis Oktober 2021. Warum Kunden ihren Urlaub wieder stornieren, ist dabei egal. Auch eine gebührenfreie Umbuchung bis zwei Wochen vor Abreise ist möglich.

Üblicherweise müssen Urlauber hohe Stornokosten zahlen, wenn sie einen Pauschalurlaub kurzfristig absagen. Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur dann, wenn der Versicherte selbst krank wird oder etwa durch den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit verhindert ist – nicht aber bei einer Krise und Einschränkungen im Reiseland.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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