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Coronavirus-Beschlüsse in Deutschland: So geht es jetzt für Schulen weiter


Neue Regeln des Krisenkabinetts
Coronavirus: So geht es jetzt für Schulen weiter

Von dpa, reuters, sms, msc

Aktualisiert am 24.04.2020Lesedauer: 4 Min.
Zuhause lernen: Seit Wochen müssen Schüler ihre Aufgaben online und mit Büchern erledigen.Vergrößern des Bildes
Zuhause lernen: Seit Wochen müssen Schüler ihre Aufgaben online und mit Büchern erledigen. (Quelle: HMB-Media/imago-images-bilder)

Nach den Empfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat jetzt das Krisenkabinett der Bundesregierung Entscheidungen getroffen. Was bedeuten die Lockerungen der Corona-Maßnahmen für Schulen und Kitas?

In einer Video-Schaltkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer ging es am 15. April um die weitere Bewältigung der Corona-Pandemie in Deutschland. Ein umstrittener Teil der Beratungen war die Frage, wann und wie Schulen möglicherweise wieder geöffnet werden könnten.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hatte zuvor eine Öffnung der Schulen schon ab dem 20. April angekündigt. Im Gegensatz zu den ersten Schulschließungen Ende März sollte bei der Verlängerung aber offenbar eine einheitliche Linie in allen Bundesländern umgesetzt werden.

Dieser Artikel wurde am 24. April 2020 das letzte Mal aktualisiert. Hier finden Sie unseren Überblicksartikel zu allen aktuellen Lockerungen in den Bundesländern.

Diese Regelungen gelten für Schulen jetzt

Die Wiederöffnung der Schulen in Deutschland im Mai muss nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) "ganz behutsam" vonstatten gehen. "Ich weiß, wie viele Menschen in Deutschland gerade diese Diskussion verfolgen. Denn es ist natürlich eine ganz, ganz schwierige Situation für Eltern", sagte Merkel am Mittwoch nach Beratungen mit den Regierungschefs der Länder. Mit Blick auf den Schutz von Menschenleben müsse man hier "ganz behutsam, ganz schrittweise vorgehen".

"Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können", heißt es deshalb unter anderem in dem Beschluss des Krisenkabinetts. Die Notbetreuung werde fortgesetzt und außerdem auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Auch Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen sollen nach "entsprechenden Vorbereitungen" wieder stattfinden.

Ab dem 4. Mai sollen dann zunächst Schüler der Abschlussklassen, die in diesem und nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen und die letzte Klasse der Grundschulen wieder zur Schule gehen können. Viele Bundesländer planen aber bereits ab 27. April ältere Schüler wieder zurück in die Schulen zu lassen. Abiturprüfungen finden zum Teil noch früher statt.

Zusätzlich wurde die Kultusministerkonferenz beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei sollen auch Lerngruppengrößen, Pausengestaltung und der Betrieb der Schulbusse betrachtet werden. Jede Schule brauche einen Hygieneplan.

An den Hochschulen sollen zudem Prüfungen und Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern unter strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder stattfinden. Auch Bibliotheken und Archive sollen unter Auflagen wieder geöffnet werden.

Regelungen der Schulen in den einzelnen Bundesländern

Bundesland Regelung
Baden-Württemberg Eine schrittweise Öffnung ab 4. Mai, Beginn mit Abschlussklassen, folgen sollen die Viertklässler der Grundschulen.
Bayern Schulen sollen schrittweise ab 11. Mai wieder öffnen, zunächst in den Abschlussklassen. Kitas und Grundschulen blieben bis auf die vierten Klassen vorerst geschlossen.
Berlin Die Abiturprüfungen in Berlin sollen wie geplant in der kommenden Woche beginnen. Am 27. April startet außerdem der Unterricht für die 10. Klassen, damit sie ausreichend Zeit haben, sich auf den Mittleren Schulabschluss (MSA) vorzubereiten.
Brandenburg Schulen sollen ab 4. Mai für bestimmte Klassen wieder offen sein.
Bremen In Bremen soll der Lehrbetrieb der Abschlussklassen am 4. Mai wieder starten.
Hamburg Der Schulbetrieb wird ab 27. April langsam wieder hochgefahren. Zunächst bereiten sich die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen auf ihren Schulabschluss vor. Ab dem 4. Mai sollen die 4. Klassen der Grundschulen, die 6. Klassen der Gymnasien sowie die Oberstufen von Stadtteilschule und Gymnasium folgen.
Hessen Der Unterricht an Hessens Schulen soll schrittweise ab 27. April wieder aufgenommen werden. Zuerst kehren die Schüler in Abschlussklassen zurück. Für die Schüler an den vierten Klassen wird der Unterricht nicht wie ursprünglich geplant am Montag wieder aufgenommen
Mecklenburg-Vorpommern Beginnend mit den oberen Klassenstufen 10, 11 und 12, soll schon am 27. April der Unterricht wieder aufgenommen werden.
Niedersachsen Abschlussklassen nehmen ab dem 27. April den Lehrbetrieb wieder auf. Weitere Klassen sollen ab 4. Mai folgen.
Nordrhein-Westfalen In der kommenden Woche können an den NRW-Schulen Prüfungen und Vorbereitungen der Abschlussklassen wieder stattfinden. Schrittweise sollen dann auch andere Schüler wieder zur Schule gehen.
Rheinland-Pfalz Ab dem 27. April sollen erste Schüler wieder in die Schulen gehen, am 4. Mai sollen dann weitere Schülergruppen folgen.
Saarland Schrittweise Öffnung ab 4. Mai.
Sachsen Ab 20. April können bereits die Abschlussklassen wieder in die Schulen kommen, es findet zunächst nur Prüfungsvorbereitung statt, kein regulärer Unterricht.
Sachsen-Anhalt Auch in Sachsen-Anhalt sollen ältere Schüler Ende April wieder zur Schule gehen können. Ab 4. Mai folgen die restlichen Jahrgänge.
Schleswig-Holstein Ab dem 21. April werden die Abiturprüfungen stattfinden. Die Schulen sollen dann ab dem 4. Mai wieder schrittweise öffnen, zunächst für Schüler von Abschlussklassen, auch in der Grundschule.
Thüringen Ab 27. April soll der Abiturjahrgang in die Schulen geholt werden, kündigte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) an. Am 4. Mai würden die Jahrgänge folgen, die in diesem Jahr Prüfungen ablegen müssten.

Lehrerverband erwartet zusätzliche Maßnahmen

Der Lehrerverband hatte zuvor vor einem zu schnellen Wiedereinstieg in den Schulbetrieb gewarnt und bekräftigt, die Schulen bräuchten Vorbereitungszeit, um beispielsweise Hygienemaßnahmen umsetzen zu können.

"Schwierig wird es jetzt im dynamischen Schulbetrieb", sagt Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes nach den Beschlüssen in der ARD Tagesschau. In den Pausen, auf den Gängen, in Schulbussen, müsse dafür gesorgt werden, dass die Schüler mitmachen und die Regeln einhalten.

"Mit Sicherheit wird es noch zusätzliche Maßnahmen geben", kündigt Meidinger auch bei RTL Aktuell an. Dazu zähle beispielsweise der Verzicht auf Klausuren und die Erstellung von Zeugnissen anhand von Zwischennoten. "Abschlussprüfungen finden ja Gott sei dank statt."

Können Eltern der Arbeit fernbleiben, um ihre Kinder zu betreuen?

Eltern können zuhause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen, wenn das erforderlich ist und keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit besteht. Angst vor einer Kündigung oder einer Abmahnung brauchen sie dann nicht zu haben. Sie müssen aber vorher den Arbeitgeber darüber informieren.

Schwierig kann es mit dem Lohn werden. Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber die Vergütung fortzuzahlen, wenn ein Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne Verschulden an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist. Die darin genannten Voraussetzungen werden aber allenfalls in Ausnahmefällen vorliegen, schon weil die Kindergarten- und Schulschließungen sehr lange und damit eben keine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" andauern, erläutert Arnd Diringer, Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg.

Der Gesetzgeber hat jedoch mittlerweile im Infektionsschutzgesetz eine Regelung geschaffen, durch die Arbeitnehmer bei einem betreuungsbedingten Verdienstausfall Leistungen erhalten können. Dieser Anspruch ist aber an strenge Voraussetzungen geknüpft und auch der Höhe nach begrenzt. "Das wird vielen Menschen helfen", meint Arnd Diringer, "alle durch die Kinderbetreuung entstehenden finanziellen Härten kann die neue Regelung aber nicht abfedern".

Wie können Eltern mit ihren Kindern zuhause lernen?

Viele Eltern haben zudem den Wunsch, zuhause dafür zu sorgen, dass ihre Kinder weiter lernen. Dabei könnten sie zwar nicht den Schulunterricht simulieren, sagt Maresi Lassek, Bundesvorsitzende des Grundschulverbandes. Es sei aber wichtig, feste Zeiten zu vereinbaren, damit der Tag strukturiert ist.

Sofern es möglich ist, sollten Eltern bei den Lehrkräften oder der Schule nachfragen, welchen Stoff sie mit dem Kind wiederholen und lernen können, rät Ilka Hoffmann. Sie leitet im Vorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Bereich Schule.

Manche Lehrer halten Aufgaben für zuhause bereit, die Kinder dann machen können. Auch viele Schulbuchverlage bieten Zusatzmaterial an. "Das können Eltern über einen QR-Code im Buch oder auf den Internetseiten der Verlage finden", sagt Hoffmann. So geballt wie in der Schule müssen Eltern das Lernen zuhause nicht gestalten. "Besser ist es, das Lernen über den Tag zu verteilen", rät Hoffmann – und dabei genügend Pausen einzubauen.

Für Grundschulkinder empfiehlt Lassek auch Gesellschaftsspiele: "Dabei können Kinder viel lernen – etwa Ausdauer, Regelverhalten, Konzentration." Beim Bauen und Konstruieren stärken Kinder ihre Feinmotorik, Geduld, Wahrnehmung und ihr technisches Verständnis. Immer gut sei es, Vokabeln abzufragen oder das Einmaleins zu üben. "Grundlagen kann man eigentlich immer wiederholen", erklärt Hoffmann.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Bundesregierung
  • Arnd Diringer
  • Deutscher Lehrerverband
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
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