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Zugausfälle bei Sturm: Diese Rechte haben Bahnreisende


Windsturm "Sabine"
Zugausfälle bei Sturm: Diese Rechte haben Bahnreisende

Von dpa
07.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Zugausfall wegen Unwetters: Kunden haben in solchen Fällen umfassende Rechte.Vergrößern des Bildes
Zugausfall wegen Unwetters: Kunden haben in solchen Fällen umfassende Rechte. (Quelle: Bodo Marks/dpa)
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Zugausfälle und Verspätungen: Wenn ein Sturm den Bahnverkehr durcheinanderwirbelt, sorgt das bei Fahrgästen für Frust. Auch in diesem Fall haben Fahrgäste umfassende Rechte.

Ein Sturmtief kann mitunter dafür sorgen, dass die Bahn nicht mehr pünktlich ist. Erreichen sie ihr Ziel mit erheblicher Verspätung, erstattet die Bahn grundsätzlich einen Teil des Ticketpreises. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Entscheidend ist dafür die Ankunftszeit am Zielort.

Zugausfall: Betroffene bekommen Tickets erstattet

In der Vergangenheit hat die Bahn teils kostenlose Erstattungen angeboten, wenn Reisende wegen eines drohenden Unwetters ihre Fahrt nicht antreten konnten oder wollten. Kunden konnten ihre Fahrkarten außerdem zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Ende der Beeinträchtigungen nutzen.

Fallen Züge ersatzlos aus, bekommen betroffene Fahrgäste den Ticketpreis komplett erstattet. Die Erstattung können Reisende in den Reisezentren der Bahn, DB-Agenturen und im Internet mit demFahrgastrechte-Formularbeantragen.

Arbeitnehmer trägt Wegerisiko – auch wenn der Zug unpünktlich ist

Sorgen Unwetter und Sturm für Verkehrsbehinderungen oder verspäten sich Züge, müssen Arbeitnehmer trotzdem pünktlich sein. "Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, rechtzeitig bei der Arbeit zu sein. "Wenn nicht, dann gilt aus rechtlicher Perspektive: Ohne Arbeit kein Lohn", sagt Bredereck. Im Zweifel kann es also sein, dass Wochenendpendler, die feststecken oder erst später ins Büro kommen können, kein Gehalt bekommen für die Zeit, in der sie nicht da waren.

Der erste Schritt sei aber immer, dem Arbeitgeber proaktiv anzubieten, etwa im Homeoffice zu arbeiten – oder die verlorene Zeit nachzuholen, so der Fachanwalt. Viele Arbeitgeber hätten im Falle von Verkehrsbehinderungen aufgrund eines Sturms Verständnis, wenn Mitarbeiter zu spät kommen.

Zu spät auf der Arbeit: Droht eine Abmahnung?

Wer dagegen kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber hat, fragt sich vielleicht, ob der ihn für das Zuspätkommen abmahnen kann. "Da kommt es drauf an, ob den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Verspätung trifft", stellt Bredereck klar. Einen Sturm müsse man aber nicht mit all seinen möglichen Konsequenzen vorhersehen, so Brederecks Einschätzung.

Herrschen aber schon seit mehreren Tagen schwierige Wetterbedingungen wie Glatteis oder Schnee, könne eine Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmer wiederholt zu spät kommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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