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Rückruf in Bayern: Roggenmehl kann ''zu Halluzinationen führen"


Kann "zu Halluzinationen führen"
Bayern: Kunstmühle Reisgang ruft Roggenmehl zurück

Von dpa, aj

Aktualisiert am 09.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Betroffen ist ausschließlich das in Bayern verkaufte "Roggenmehl Type 1150" mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum.Vergrößern des Bildes
Betroffen ist ausschließlich das in Bayern verkaufte "Roggenmehl Type 1150" mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum. (Quelle: Kunstmühle Reisgang)
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Das Unternehmen Kunstmühle Reisgang ruft in Bayern verkauftes Roggenmehl zurück. Ein Verzehr könne zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck – und "in seltenen Fällen" zu Halluzinationen führen.

Das Unternehmen Kunstmühle Reisgang ruft in Bayern das Produkt "Roggenmehl Type 1150" zurück. Es sei eine erhöhte Konzentration sogenannter Alkaloide festgestellt worden, teilte das Unternehmen am Montagabend mit.

"Alkaloide finden sich hauptsächlich im Mutterkorn, das auf Getreideähren und Gräsern wächst", hieß es. Ein Verzehr könne zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck – und "in seltenen Fällen" zu Halluzinationen führen. Betroffen sind Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.07.2020.

Kunden, die das Mehl gekauft haben, können es in der jeweiligen Verkaufsstätte zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Ein Kassenbon muss nicht vorgezeigt werden.

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