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Ultraschall in der Schwangerschaft: "Babykino" wird Ende 2020 verboten


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Kein "Babykino" mehr ab Ende 2020
Diese Ultraschallbilder sind bald verboten


Aktualisiert am 20.03.2019Lesedauer: 1 Min.
Ultraschalluntersuchung: Das Verbot bestimmter Ultraschalluntersuchungen tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft.Vergrößern des Bildes
Ultraschalluntersuchung: Das Verbot bestimmter Ultraschalluntersuchungen tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft. (Quelle: Romaset/getty-images-bilder)

Ab Ende 2020 verbietet die Regierung bestimmte Arten von Ultraschallaufnahmen. Die Belastung für das ungeborene Kind sei zu groß. Wann Aufnahmen dennoch erlaubt sind.

Sie sind ein beliebtes Andenken an die Schwangerschaft: Ultraschallaufnahmen des Kindes. Die Bundesregierung hat nun aber bestimmte Arten der Bilder verboten.

Welche Ultraschallaufnahmen verboten werden

Umgangssprachlich sind sie als Ultraschall-Babykino oder Baby-TV bekannt. Gemeint sind 3-D-Bilder und Filmaufnahmen des ungeborenen Kindes. Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) jetzt in einer Verordnung festlegt, sollen diese Bilder und Filme ab 31. Dezember 2020 nicht mehr erlaubt sein.

Konkret steht in der Verordnung: "Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden."

Das BMU argumentiert in der Verordnung mit möglichen gesundheitlichen Risiken für den Embryo. Die hohe Ultraschallintensität sei mit hohem potenziellen Risiken für das ungeborene Kind verbunden. Zu Beginn der Knochenbildung werde etwa wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert.

Medizinisch notwendige Untersuchungen bleiben

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) widerspricht dem BMU. Es gäbe keine Studienergebnisse, die gesundheitliche Gefahren für das ungeborene Kind durch den Einsatz von Ultraschall nachweisen würden.

Wer befürchtet, dass in Zukunft gar keine Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden, irrt. Das BMU stellt selbst klar, dass medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen vom Verbot unberührt bleiben.

Verwendete Quellen
  • Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
  • Pressemitteilung DEGUM
  • eigene Recherche
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