Nachbarn beschwerten sich Vermieter kündigt Familie wegen Kindergeschrei
Eine Familie aus Dortmund könnte bald ihre Mietwohnung verlieren. Nachbarn hatten sich zuvor über das Geschrei der kleinen Tochter beschwert.
Ein knapp zwei Jahre altes Mädchen war den Bewohnern eines Mietshauses in Dortmund zu laut. Sie beschwerten sich bei ihrer Wohnungsbaugesellschaft "DoGeWo 21". Die hat der jungen Familie nun eine fristlose Kündigung geschickt.
Das Paar muss laut Medienberichten bis zum 6. Februar ausziehen. Vater Markus sagte laut "Morgenpost": "Wir lassen uns doch nicht von Kinderhassern unser Dach über dem Kopf wegnehmen." Die Wohnungsbaugesellschaft wollte sich gegenüber t-online.de am Montag nicht äußern.
Im Oktober hatte der WDR erstmals über die Familie berichtet. Demnach hatten sich mehrere Nachbarn im Mietshaus beschwert, weil das Kind angeblich für "unzumutbare Störungen" verantwortlich sei wie "intensives Gerenne und Geschrei". Sie warfen den Eltern zudem vor, dass diese das Kind dazu animieren würden.
Kindergeschrei als Kündigungsgrund?
Der Vermieter reagierte auf die Beschwerden, mahnte die Familie zunächst ab. Nun entschied er sich für die fristlose Kündigung. Eigentlich müssen Nachbarn Lärm durch Kinder hinnehmen, so der Deutsche Mieterbund. Auch nach 22 Uhr dürfen sie lachen, weinen oder schreien. Das ändert sich jedoch, wenn die Eltern beispielsweise ihren Aufsichtspflichten nicht nachkommen.
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Im Oktober erklärte die "DoGeWo 21" laut WDR, dass sie nicht kinderfeindlich sei. Es habe aber mehrere Beschwerden gegeben. DoGeWo-Sprecherin Regine Stoerring formulierte das wie folgt: Die Besonderheit sei in diesem Fall, dass "die Eltern entweder ihrer Erziehungspflicht nicht ausreichend nachkommen" oder "das Kind ermuntern, laut zu sein".
- Bericht der Morgenpost: "Familie verliert Wohnung, weil ihr Kind schreit"
- Bericht des WDR: "Kinderlärm: Dortmunder Mietern droht Kündigung"