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DHL, Hermes und DPD: Die Zahl der Postbeschwerden hat sich fast verdoppelt


DHL, Hermes und DPD
Die Zahl der Postbeschwerden hat sich fast verdoppelt

Von t-online, dpa, jb

21.12.2018Lesedauer: 2 Min.
Beschädigtes PaketVergrößern des Bildes
Beschädigtes Paket: Nicht immer kommen Sendungen heile beim Empfänger an. Der Absender muss dann beweisen, dass der Schaden während des Versands entstanden ist. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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In den Brief- und Paketzentren der Deutschen Post herrscht wenige Tage vor Weihnachten Hochbetrieb. Doch die Kunden sind zunehmend unzufrieden mit dem Service dieses und anderer Dienstleister.

Immer mehr Bürger machen ihrem Ärger über die Deutsche Post und deren Wettbewerber Luft. Die Zahl der Postbeschwerden bei der Bundesnetzagentur habe sich in diesem Jahr auf 11.830 fast verdoppelt, teilt die Bonner Regulierungsbehörde mit. 2017 waren es noch 6.100 gewesen und 2016 nur rund 3.900.

Bei den Beschwerden geht es um verlegte Briefe oder Pakete, aber auch um verspätete Zustellungen und anderes. Dabei gilt die Kritik vor allem dem Marktführer Deutsche Post DHL aber auch Konkurrenten wie den Paketdienstleistern Hermes oder DPD.

Die Bundesnetzagentur betont, gemessen am Gesamtvolumen seien es noch relativ wenige Beschwerden. Es gebe aber regionale und temporäre Qualitätsprobleme. Zuvor hatte die "Rheinische Post" berichtet.

Im Schadens- oder Verlustfall haftet nicht immer der Dienstleister

Wer in einem Schadens- oder Verlustfall haftet, ist von vielen Details abhängig. "Für normale Briefsendungen haftet die Deutsche Post nicht", erklärt Stefan Heß von der Deutschen Post. Dies gilt häufig auch bei anderen Briefzustellern. Im Gegensatz zur Konkurrenz zählen bei der Deutschen Post allerdings auch Päckchen unter zwei Kilogramm zu Briefsendungen.

Abgesichert sind hingegen Sendungen, die bei der Deutschen Post als Einschreiben verschickt werden. Bei einem Verlust kommt die Post bis zu 25 Euro für den Wert auf.

Besser gestellt sind Kunden bei einem Schaden an oder einem Verlust von ihrem Paket. Sobald ein Paketdienstleister das Paket in seiner Obhut hat, haftet er zu einem Wert zwischen 500 und 750 Euro, wenn damit etwas passiert, erklärt Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings darf nicht alles versandt werden. Viele Paketdienstleiter untersagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Versenden von Geld, Schmuck oder auch Kreditkarten.

Geht das Paket auf dem Transport verloren oder wird es beschädigt, wird dem Absender der Wert des Paketinhalts erstattet. Dabei muss der Absender allerdings beweisen, dass der Schaden tatsächlich während des Versands entstanden ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenangentur dpa
  • eigene Recherche
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