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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verschärfung des Sexualstrafrechts Neues Gesetz in Schweden: So soll es beim Sex ablaufen
Sex nur noch mit Einwilligung aller Beteiligten – das soll in Schweden jetzt per Gesetz festgelegt werden. Was das neue "Einverständnis-Gesetz" genau beinhaltet und wann es in Kraft tritt.
Künftig müssen sich Schweden vor dem Geschlechtsverkehr sicher sein, dass der Sexual-Partner wirklich einwilligt. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, nämlich dass Sex immer freiwillig erfolgen muss, soll nun durch das neue "Einverständnis-Gesetz" geregelt werden. Das Gesetz zur Verschärfung des Sexualstrafrechts soll ein Signal an mögliche Täter senden. Ab dem 1. Juli 2018 soll es in Kraft treten.
Folgende Punkte soll das "Einverständnis-Gesetz" beinhalten:
- Wenn eine Person sexuellen Handlungen nicht ausdrücklich zugestimmt hat – mit Worten oder klarem Verhalten – dann ist es illegal, die Person dazu zu drängen oder dazu zu zwingen. Es muss keine Gewalt ausgeübt werden oder mit Gewalt gedroht werden, damit der Täter strafrechtlich verfolgt werden kann.
- Die Strafen sollen erhöht werden: Statt vier Jahre gibt es dann beispielsweise mindestens fünf Jahre für schwere Vergewaltigung.
- Die Interessen des Opfers sollen an erster Stelle stehen und es soll frühzeitig unterstützt werden.
Bisher werden Vergewaltigungen erst verurteilt, wenn nachgewiesen werden konnte, dass körperliche Gewalt angewendet oder angedroht wurde. Das "Einverständnis-Gesetz" gilt sowohl für Gelegenheitspartner als auch Paare in langjährigen Beziehungen sowie für Ehepaare.
Grund für das neue Gesetz
Mit dem neuen Gesetz will die Regierung jedem in der Gesellschaft verdeutlichen, dass jede nicht einvernehmliche sexuelle Kontaktaufnahme oder Aktivität rechtswidrig und daher strafbar ist. Schwedens Regierungschef Stefan Löfven betonte in seiner Weihnachtsrede daher auch: "Es sollte klar sein: Sex sollte freiwillig sein. Und ist er nicht freiwillig, so ist er illegal. Wenn du dir unsicher bist, musst du es lassen."
Auslöser für das Gesetz ist die #MeToo-Debatte gegen sexuelle Belästigung. Besonders in Schweden hatte die Kampagne großen Anklang gefunden, die durch das Bekanntwerden der sexuellen Übergriffe von Hollywoodproduzent Harvey Weinstein ins Rollen gebracht wurde. Tausende Schwedinnen hatten danach öffentlich über sexuelle Belästigung berichtet.
Kritik an dem Gesetz
Obwohl sämtliche Parlamentsparteien hinter dem neuen Gesetz stehen, gibt es auch kritische Stimmen. "Gegner werden behaupten, dass man jetzt eine Unterschrift von seiner Geliebten braucht, bevor man das Licht ausknipst", sagte die justizpolitische Sprecherin der Sozialdemokraten der Nachrichtenagentur Ritzau. Und auch die Chefin vom schwedischen Anwaltsverbund, Anne Ramberg, erklärte dem Sender SVT: "Das Gesetz verlangt ja, dass bei jeder neuen sexuellen Handlung immer wieder erneut um Erlaubnis gebeten werden muss. Erwachsene Menschen wissen doch, dass man nicht vor jedem Akt verhandelt und ein Abkommen auf diese Weise setzt."
In Deutschland gilt: "Nein heißt Nein"
In Deutschland sieht die Rechtslage ein wenig anders aus. Hier müssen die Partner vor dem Geschlechtsverkehr diesem nicht ausdrücklich zustimmen. Die sexuelle Handlung ist dann strafbar, wenn sie nicht gewollt und dies für den Täter erkennbar war – auch ohne dass es dabei zu Gewalt gekommen ist. Dies ist laut Strafgesetzbuch der Fall, wenn
- der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
- der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
- der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt.
Es kann daher auch zur strafrechtlichen Verfolgung eines Täters kommen, wenn ein sexueller Übergriff stattgefunden hat, als das Opfer beispielsweise betrunken oder starr vor Angst war und sich deshalb nicht wehren konnte. Da diese Regelungen uneinvernehmlichen Sex ausschließen sollten, ist es unwahrscheinlich, dass Deutschland nun Schwedens Beispiel folgt. Daher wird es wahrscheinlich zu keiner weiteren Verschärfung des Sexualstrafrechts kommen.
Quellen und weiterführende Informationen:
- dpa
- The Local Europe AB
- tagesschau.de
- Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
- Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz