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Lebenslänglich für Ku'damm-Raser


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Spektakuläres Urteil
Lebenslänglich für Ku'damm-Raser

dpa

27.02.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte Marvin D. mit seinen Anwälten bei der Urteilsverkündung.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte Marvin D. mit seinen Anwälten bei der Urteilsverkündung. (Quelle: dpa-bilder)

Rund ein Jahr nach dem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang auf dem Berliner Ku'damm wurden die beiden Raser heute wegen Mordes verurteilt. Sollte das Urteil nicht kassiert werden, müssen beide lebenslänglich ins Gefängnis. Bleibt es bestehen, wäre es einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte.

Im Prozess gegen die beiden Teilnehmer eines illegalen Autorennens, bei dem ein unbeteiligter 69-jähriger zu Tode kam, hat das Landgericht Berlin heute spektakulär entschieden: Das Gericht schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte die beiden Angeklagten wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen.

Die beiden Angeklagten waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 mit Geschwindigkeiten von bis zu 170 Stundenkilometern durch die Berliner Innenstadt gerast. Sie überfuhren mehrere rote Ampeln, bis der 27 Jährige Fahrer mit seinem frisierten Audi A6 an einer Kreuzung unweit des KaDeWe frontal auf einen Jeep prallte, dessen Ampel grün gezeigt hatte. Der 69-jährige Fahrer des Jeeps wurde in seinem Fahrzeug 70 Meter weit geschleudert und verstarb noch am Unfallort.

Tödliche Folgen in Kauf genommen

Im Prozess hatte die Anklage argumentiert, die beiden Angeklagten hätten in der Tatnacht zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen durch ihr Verhalten billigend in Kauf genommen. Juristen nennen dies "bedingten Vorsatz". Dieser wird dem voll vorsätzlichen Handeln gleich gestellt - es kommt daher zu einer Verurteilung wegen vorsätzlichen Mordes.

Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld.

Einmaliges Urteil

Das Urteil ist in der deutschen Geschichte einmalig: Bislang wurde in ähnlichen Fällen meist wegen fahrlässiger Tötung zu einer deutlich geringeren Freiheitsstrafe verurteilt. Mit der harten Strafe soll wohl auch ein Signal an andere illegale Rennfahrer gesendet werden. Immer öfter zahlen nämlich unbeteiligte Dritte den Preis für den Nervenkitzel.

Die Verteidiger der Verurteilten legten gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Für die Überprüfung ist nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zuständig. Die Bundesrichter werden grundsätzlich klären müssen, ob Raser wegen Mordes verurteilt werden können. Der Bundesgerichtshof ist in dieser Frage die letzte Instanz.

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