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Mehr Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag ab Januar 2017


Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag
Verbesserungen für Alleinerziehende sollen früher gelten

Von afp
29.09.2016Lesedauer: 2 Min.
Die Familienministerin will die Unterstützung für Alleinerziehende verbessern.Vergrößern des Bildes
Die Familienministerin will die Unterstützung für Alleinerziehende verbessern. (Quelle: dpa-bilder)

Im Stich gelassene Alleinerziehende sollen nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) bereits ab Januar 2017 besser unterstützt werden.

Neben der Verbesserung des Unterhaltsvorschusses soll zudem der Kinderzuschlag für Eltern mit niedrigem Einkommen zum Jahresbeginn erhöht werden, und zwar von derzeit 160 auf 170 Euro. Das geht aus einer Formulierungshilfe des Familienministeriums für den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zu Steuern und Kindergeld hervor.

Mehr Hilfe für Alleinerziehende und Geringverdiener

"Wir brauchen jetzt schnell ein gutes Ergebnis für die Familien", erklärte Schwesig. Die von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Kindergelderhöhung von zwei Euro reiche nicht aus. Vor allem für Alleinerziehende und Geringverdiener müsse mehr getan werden, denn sie seien einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt.

Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen decken können, aber nicht über ausreichende Mittel verfügen, auch den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Ziel ist, dass Eltern nicht wegen ihrer Kinder auf Hartz IV angewiesen sind.

Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr

Den Unterhaltsvorschuss soll es nach dem Willen Schwesigs künftig bis zum 18. statt bis zum zwölften Lebensjahr geben. Außerdem soll die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre wegfallen. Bisher gibt es für Kinder bis zu fünf Jahren 145 Euro im Monat, ab dem sechsten Lebensjahr sind es 194 Euro.

Voraussetzung ist, dass die Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und das andere Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt. Durch die Neuregelung würden zusätzlich 260.000 Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss bekommen.

Entwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble

Das Kindergeld soll nach dem Willen Schäubles im Jahr 2017 um zwei Euro und im Jahr 2018 um weitere zwei Euro angehoben werden. Dies ist Teil der Steuerentlastungspläne des Ministers.

Schäubles Entwurf sah außerdem unter anderem eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags vor. Außerdem soll die Wirkung der Einkommensteuerprogression so verschoben werden, dass geringere Einkommen steuerlich geschont werden. Der Finanzminister hatte die Entlastungen in seiner Haushaltsrede im Bundestag Anfang September angekündigt. Die SPD hatte aber Nachbesserungen vor allem für Alleinerziehende gefordert.

"Gehen davon aus, dass eine Einigung möglich ist"

Ein Sprecher Schäubles zeigte sich zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden werden könne. "Die Gespräche laufen. Wir gehen davon aus, dass eine Einigung möglich ist", sagte er. Der Sprecher betonte, dass Schäuble eine schnelle Lösung wolle. Auch die Steuererleichterungen sollen nach dem Willen des Finanzministers bereits im Januar in Kraft treten.

Dazu müsste das Kabinett das Gesetz in den nächsten Wochen behandeln. Durch ein besonderes Verfahren könnte die Befassung im Bundestag dann im Oktober starten und bis Ende des Jahres auch im Bundesrat abgeschlossen werden.

Offen ist allerdings, ob Schwesigs Forderungen Teil des Steuergesetzes werden oder ob dazu womöglich ein eigenes Verfahren angesetzt wird.

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