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"Super Nanny"-Prozess: Folge verletzte Menschenwürde


Verwaltungsgericht Hannover entscheidet
Die "Super Nanny"-Klage ist abgewiesen

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 08.07.2014Lesedauer: 3 Min.
"Super-Nanny": Die Pädagogin Katharina Saalfrank war jahrelang die "Super-Nanny" der RTL-Serie.Vergrößern des Bildes
Die Pädagogin Katharina Saalfrank war jahrelang die "Super-Nanny" der RTL-Serie.
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Hat eine Folge der RTL-Erziehungssoap "Super Nanny" mit Katharina Saalfrank gegen die Menschenwürde verstoßen? So sieht es die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und beanstandete die Folge. Das wollte der Sender juristisch anfechten, aber das Verwaltungsgericht Hannover hat nun die Klage von RTL abgewiesen.

Das Gericht sieht die Menschenwürde der Kinder tatsächlich verletzt, vor allem durch mehrfaches Zeigen der fraglichen Szenen. Somit sei die Beanstandung rechtens. Es seien in der umstrittenen Folge insgesamt zehn Gewalthandlungen gezeigt worden, die bis zu dreimal wiederholt wurden.

Kinder vor laufender Kamera geschlagen

In der beanstandeten Folge vom 14. September 2011 hatte eine alleinerziehende Mutter ihre weinenden und verängstigten drei, vier und sieben Jahre alten Kinder beschimpft, bedroht und geschlagen. Einzelne gefilmte Handlungen der Mutter gegen ihre Kinder wurden im Sendeablauf wiederholt dargestellt. Der Sender wiederholte diese Szenen in der ausgestrahlten Fassung mehrfach und zeigte sie auch in einem Kurzbeitrag zur Ankündigung besagter Folge, einem so genannten Teaser.

"Erziehungspädagogische Ziele" sind keine Rechtfertigung

"Nach Auffassung der Kammer verbietet die Menschenwürde der beteiligten Kinder vielmehr das wiederholte Darstellen einzelner an ihnen begangener Gewalthandlungen und insbesondere die Zusammenstellung einzelner dieser Handlungen in einen 'Teaser', um Zuschauer anzulocken", heißt es in der Begründung des Gerichts (Az. 7 A 4679/12). Dies sei auch nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die Sendung das "erkennbare erziehungspädadogische Ziel" verfolgt habe, die Situation in der Familie positiv zu verändern.

In der Sendung riet die Diplom-Sozialpädagogin Saalfrank der Mutter zu einer Therapie. RTL hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, es liege kein Verstoß gegen die Menschenwürde vor, weil das erzieherische Ziel der Sendung im Vordergrund stehe.

Kinder der Gewalt ausgeliefert

Das Gericht kritisierte nicht nur die Wiederholung der Gewaltszenen, sondern auch, dass das Aufnahmeteam nicht eingeschritten sei, als die Mutter ihre Kinder immer wieder angriff. Dies müsse den Kindern als "Ausgeliefertsein" vorgekommen sein. Erst bei einer weiteren Gewalthandlung in Gegenwart von Saalfrank sei eingeschritten worden.

Bei der Freiwilligen Selbstkontrolle nicht beanstandet

RTL hatte gegen die Beanstandung durch die KJM unter anderem deshalb geklagt, weil die fragliche Folge vor der Ausstrahlung von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) nicht beanstandet worden war. Nach Beschwerden von Zuschauern schaltete sich die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ein und wertete die Ausstrahlung der Folge als Verstoß gegen die Menschenwürde.

Das System der freiwilligen Selbstkontrolle werde so ad absurdum geführt, hatte RTL moniert. Bereits in der Staffel zuvor hatte es Ärger zwischen RTL und den Medienwächtern gegeben, woraufhin RTL dazu überging, alle Episoden vorab der FSF vorzulegen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover ist gegen die nachträgliche Beanstandung der Folge durch die KJM nichts einzuwenden. "Das folgt aus dem hohen Rang der Menschenwürde als oberstem Verfassungswert", heißt es.

Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfrage aber die Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu. RTL bedauerte den Gerichtsentscheid und will eine Berufung prüfen.

"Super Nanny" nach sieben Jahren abgesetzt

Das TV-Format "Super Nanny" wurde ursprünglich in Großbritannien entwickelt. 2004 nahm RTL die deutsche Version mit Katharina Saalfrank als Erzieherin ins Programm. Nach sieben Jahren stellte der Sender im November 2011 die Sendung ein. Der Kinderschutzbund, der immer "die entwürdigende Zuschaustellung von Kindern vor laufender Kamera" kritisiert hatte, begrüßte den Stopp der "Super Nanny".

Mittlerweile hat sich Saalfrank von einigen in der Sendung propagierten Erziehungsmethoden wie der "stillen Treppe" distanziert.

Kinder haben Recht auf gewaltfreie Erziehung

Gewalt und Erniedrigung sind in der Erziehung heutzutage nicht nur geächtet, sondern sogar verboten. Seit dem Jahr 2000 haben Kinder in Deutschland ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“, heißt es im Paragrafen 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

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