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Schnupfenalarm: Kita darf Kinder nicht ablehnen


Schnupfenalarm
Kita darf Kinder nicht ablehnen

t-online, dpa, aro

11.12.2012Lesedauer: 1 Min.
Eine Schnupfennase darf für eine Kita kein Ablehnungsgrund sein.Vergrößern des Bildes
Eine Schnupfennase darf für eine Kita kein Ablehnungsgrund sein. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Kindertagesstätten

Kranke Kinder - wo sind die Grenzen?

Allerdings gebe es Grenzen: Sobald das Kind zum Beispiel Fieber bekommt, können die Erzieher es nach Hause schicken. "Denn die haben eine Fürsorgepflicht für das Kind - und für die anderen Kinder." Sie sollen sich nämlich nicht anstecken. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Wiedereinlassung in die Kita brauche es in den meisten Fällen nicht.

Gesundheits-Attest ist meist nicht nötig

Diese Bescheinigung komme normalerweise nur zum Einsatz, wenn die Eltern das Kind für die Kita anmelden - danach in der Regel nicht mehr. Gesetzlich geregelt ist es allerdings nicht, ob die Kita nach einer ansteckenden Krankheit ein solches Attest verlangen darf. Dafür müsste es in der Satzung der Kita verankert sein, sagt Motz. Die Handlungsgrundlage bei ansteckenden Krankheiten bildet das Infektionsschutzgesetz. Die Liste der meldepflichtigen Krankheiten enthält zum Beispiel Masern, echte Grippe oder Noroviren, die Durchfallerkrankungen hervorrufen.

Wer auf keinen Fall in die Kita darf

Zudem gibt es eine Verbotsliste für öffentliche Einrichtungen: Personen, die zum Beispiel Keuchhusten, Windpocken, Scharlach oder auch Läuse haben, dürfen Kita, Kindergarten oder Schule gar nicht betreten.

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