t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Krankenkassen zahlen nicht für falsch ausgestellte Rezepte


Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Leben
Krankenkassen zahlen nicht für falsch ausgestellte Rezepte

akh

23.02.2012Lesedauer: 3 Min.
Krankenkassen und Apotheken streiten sich, wer für die Kosten aufkommt.Vergrößern des Bildes
Krankenkassen und Apotheken streiten sich, wer für die Kosten aufkommt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
News folgen

Immer mehr Schmerzpatienten bekommen ihre Medikamente nicht. Schuld daran sind laut dem Apothekerverband Nordrhein die Krankenkassen. Wie die Sendung "Frontal21" im ZDF berichtete, gibt es heftige Diskussionen zwischen Apotheken und drei Betriebskrankenkassen. Der Grund: Wegen formeller Mängel weigern sich die Kassen, die Rezepte der Patienten anzuerkennen. Beide Seiten handeln laut eigener Aussage auf Gesetzesgrundlage.

Falsch ausgestellte Rezepte werden nicht gezahlt

Um Medikamentenmissbrauch vorzubeugen, gibt es für die Abgabe von Betäubungsmitteln härtere Vorschriften als für andere Medikamente. Auf einem Betäubungsmittelrezept müssen die Daten des Patienten, die Arzneimittelbezeichnung sowie die Dosierung und die Anweisung des Arztes vermerkt sein. Fehlt eine dieser Angaben, retaxieren die Krankenkassen das Rezept. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für das Rezept und das Medikament nicht übernehmen. Aus diesem Grund herrscht bei den Apothekern große Verunsicherung. Bevor sie selbst auf den Kosten sitzen bleiben, schicken sie die Patienten zurück zum Arzt, um sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen. Die formellen Fehler, die von den Betriebskrankenkassen beanstandet werden, haben laut Apothekerverband jedoch keine Relevanz für die Abgabe der Medikamente. "In all den Jahrzehnten ist nie ein Patient falsch versorgt worden", erklärt der Vorsitzende des Apothekenverbandes. Laut Frontal21 wurden sogar schon Rezepte zurückgewiesen, bei denen "täglich" durch "tgl." abgekürzt wurde.

BKKs schießen übers Ziel hinaus

Die Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung gibt es schon seit mehr als zehn Jahren. Sie wurde vom Gesetzgeber erlassen und regelt die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln. Seit September letzten Jahres nehmen einige Krankenkassen die Vorschriften jedoch etwas zu genau. "Weder die Privatversicherungen noch die Aufsichtsbehörden haben je Probleme gemacht. Und jetzt gibt es ganz plötzlich drei Betriebskrankenkassen, die die kleinlichsten Ausführungen beachten", sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekenverbandes Nordrhein. Laut Preis distanzieren sich auch andere Krankenkassen und die Politik von dem Vorgehen der BKKs: "Wenn diese drei Versicherungen nicht einlenken, wird das Konsequenzen haben." Mit den drei Kassen meint Preis die BKK Hoesch, die Novitas BKK und die BKK Vor Ort.

Vor allem Schwerkranke sind Opfer

Die neue Vorgehensweise der Betriebskrankenkassen trifft vor allem schwerkranke Menschen. Krebspatienten oder Patienten mit chronischen Leiden sind auf die Medikamente angewiesen. Werden die Mittel später oder sogar zu spät verabreicht, bedeutet das für die Betroffenen starke, körperliche Schmerzen. "Als Apotheker darf man nur im Notfall bei falschem oder ungenügendem Rezept das Medikament ausgeben. In dringenden Fällen können wir den Arzt auch telefonisch erreichen. Aber grundsätzlich gilt für uns: Bei falschem Rezept müssen wir die Leute wieder zurück zum Arzt schicken", erklärt Thomas Preis. Dem widersprechen die Krankenkassen. "Laut Gesetzeslage darf ein Apotheker einen Kranken nicht einfach wieder wegschicken", äußert sich die BKK Vor Ort. Wer hier im Recht ist, lässt sich schwer beurteilen. Fakt ist, dass die Patienten die Leidtragenden sind.

Krankenkassen weisen Vorwürfe zurück

Die Novitas BKK weist die Anschuldigungen der Apotheker von sich. In einer Stellungnahme heißt es: "Wahr ist, dass wir Betäubungsmittelrezepte prüfen und beim Auftreten von Mängeln 'retaxieren'. Unwahr ist, dass wir das wegen kleinster formaler Mängel täten. Insbesondere ist unwahr, dass wir wegen der Abkürzung von 'schriftlich' zu 'schriftl.' retaxieren würden." Das Rezept werde außerdem dann nicht anerkannt, wenn die Dosierungsangabe fehle. Laut eigener Aussage handeln die Krankenkassen nach den Vorgaben des Gesetzgebers. In der Betäubungsmittel-Verordnung wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Apotheken wissen, das eine Retaxation auf sie zukommen kann.

Wie geht's weiter?

Bereits seit dem 14.Februar 2012 liegt laut Novitas BKK eine "Gemeinsame Erklärung" zur Modifikation des Vorgehens der Betriebskrankenkassen auf dem Tisch. Die Krankenkassen und der Apothekerverband befinden sich seit kurzem in Verhandlungsgesprächen. "Diese laufen seit ungefähr einer Woche. Wir sind jedoch vorsichtig und warten erst mal ab, ob die Kassen uns ernsthafte Lösungen vorschlagen", erklärt Preis zurückhaltend.

Die BKK Hoesch war für eine Stellungnahme nicht bereit, die BKK Vor Ort befindet sich aktuell in Verhandlungen mit den Apotheken.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website