Sorgerecht Kein Vaterkontakt: Mutter kann Sorgerecht verlieren
Verhindert eine Mutter immer wieder den Kontakt des Kindes zum Vater, kann ihr das Sorgerecht entzogen werden. Der Wechsel der Hauptbezugsperson sei für ein Kind leichter zu verkraften als eine fortwährende Traumatisierung durch den Verlust der Beziehung zu einem Elternteil, in diesem Fall dem Vater, entschied das Amtsgericht München. Auf das noch nicht rechtskräftige Urteil weisen die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin.
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Trotz gemeinsamem Sorgerecht kein Kontakt zum Vater
In dem Fall lebte der inzwischen zehnjährige Sohn bei seiner Mutter. Die Eltern hatten das gemeinsame Sorgerecht. Der Vater habe von Anfang an versucht, seinen Sohn zu sehen, sei damit aber weitgehend gescheitert, so der DAV. In der Folge habe er seinen Sohn in rund eineinhalb Jahren nur fünfmal getroffen. Das Familiengericht versuchte wiederholt, die Mutter zur Ermöglichung des Umgangs zu bewegen. Doch selbst Zwangsgeldandrohungen hätten nicht gewirkt.
Teilweiser Entzug des Sorgerechts
Die Richter des Amtsgerichts entschieden, dass nichts gegen den Kontakt zwischen Sohn und Vater spreche. Beide hätten sogar eine sehr enge Bindung. Allerdings lehne der Sohn es inzwischen ab, den Vater zu sehen, um den Streit darum zu beenden und die Mutter nicht zu enttäuschen. Das Gericht entzog der Mutter große Teile des Sorgerechts und übergab dem Vater das Kind, da alle anderen Bemühungen für eine kooperative Lösung gescheitert seien. Der Vater sei außerdem im Gegensatz zur Mutter bereit, den Umgang mit dem anderen Elternteil zuzulassen.